Ein internes Dokument von Daimler, das unserer Kanzlei zugespielt wurde, legt nahe, dass der Hersteller seine Vertragswerkstätten anweist, das freiwillige Software-Update bei allen Mercedes Fahrzeugen aufzuspielen, die – aus welchem Grund auch immer – in die Werkstatt gebracht werden. Konkret heißt es in dem Schreiben:
„Achten Sie dringend darauf, dass kein Fahrzeug die Werkstatt verlässt, ohne dass die aktuell durchzuführende/n Maßnahme/n abgearbeitet wurde/n.“
Es gab bereits zuvor vereinzelte Berichte von Mercedes Kunden, die ihr Fahrzeug aufgrund einer Reparatur in die Werkstatt gebracht und dabei explizit untersagt hatten, das Software-Update aufzuspielen. Bei Abholung mussten sie dann feststellen, dass das Update trotzdem aufgespielt worden war. Das oben genannte Schreiben macht klar, warum. Die Werkstätten werden von ganz oben unter Druck gesetzt, bei so vielen Fahrzeugen wie möglich, sprich, allen die ihnen in die Finger kommen, das freiwillige Software-Update aufzuspielen.
Der Grund dahinter ist klar: Je mehr Mercedes Diesel das noch freiwillige Update bekommen, desto niedriger wird die Zahl derjenigen sein, die zukünftig Teil eines Pflichtrückrufes werden können.
Daimler ist also sehr wohl bewusst, dass die unzulässigen Abschalteinrichtungen in weit mehr Fahrzeugen verbaut wurden, als bisher bekannt und es somit nur eine Frage der Zeit ist, bis das KBA weitere Pflichtrückrufe anordnet. Bis es soweit ist, nutzt Daimler die Zeit, um den Pool der manipulierten Fahrzeuge ohne Update weiter zu verkleinern.
Käufer, die eine Einladung zur Maßnahme erhalten, egal ob im Rahmen einer freiwilligen oder einer Pflichtmaßnahme, müssen davon ausgehen, dass in ihrem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut wurde. Damit haben sie einen Anspruch auf Schadensersatz.
HAHN Rechtsanwälte vertritt im Rahmen des Abgasskandals bundesweit mehr als 5.000 Betroffene. Zahlreiche Schadensersatzklagen aufgrund von illegalen Abschalteinrichtungen in Dieselfahrzeugen konnten bereits gewonnen werden. Die Kläger erhalten dabei den Kaufpreis erstattet und geben das manipulierte Fahrzeug an den Hersteller zurück.