Darlehen bei der VGH widerrufen
Enthält der Darlehensvertrag eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung, kann das Darlehen oder die Baufinanzierung bei der VGH Versicherungen noch immer widerrufen werden. Und mit dem Widerrufsjoker sparen Sie sich die Vorfälligkeitsentschädigung.
So funktioniert der Widerruf der Baufinanzierung bei der VGH
Generell können Verbraucher einen Darlehensvertrag bis zu 14 Tage nach seinem Abschluss widerrufen. Doch diese 14-tägige Widerrufsfrist gilt nur bei Verträgen, die eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung enthalten. Dies ist bei weitem nicht immer so. Nahezu alle Banken und Sparkassen haben zumindest zeitweise Verträge verwendet, die fehlerhafte Widerrufsinformationen enthielten. Auch bei der VGH Versicherungen wurden solche fehlerhaften Verträge genutzt.
Zu erkennen, ob eine Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist oder nicht, ist für Verbraucher jedoch äußerst schwierig. Deshalb bieten wir Ihnen an, Ihre Vertragsunterlagen von der VGH im Rahmen einer kostenfreien Erstberatung zu prüfen. HAHN Rechtsanwälte ist auf den Widerruf von Darlehen spezialisiert. Unsere Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht haben schon tausende von Verträgen geprüft.
Die Fehler der Banken und Sparkassen sind dabei sehr vielfältig. Beispielsweise kommt es vor, dass der Darlehensnehmer nicht ordnungsgemäß über den Beginn der Widerrufsfrist informiert wird oder dass Pflichtangaben fehlen. Auch kann die Zinsangabe fehlerhaft sein.
Ein Beispiel einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung in einem Vertrag der VGH Versicherungen:
"Die Frist beginnt mit Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV."
Der EuGH hat zudem den Kaskadenverweis als nicht vereinbar mit europäischem Gericht deklariert. Dabei handelt es sich in der Regel um den § 492 BGB, der seinerseits auf weitere Paragraphen verweist und den Verbraucher somit nicht in klarer Form belehrt.
Immobiliendarlehen widerrufen und Vorfälligkeitsentschädigung sparen
Wenn Sie Ihre Baufinanzierung loswerden möchten, um zum Beispiel zu einem neuen Kredit umzuschulden, dann liegt der Gedanke an eine vorzeitige Kündigung nahe. Doch hier müssen Sie bedenken, dass Ihnen die VGH dafür eine Vorfälligkeitsentschädigung in Rechnung stellen wird. Schließlich hat sie zumindest für den Zeitraum der Zinsbindung mit der Einnahme von Zinsen gerechnet. Durch die vorzeitige Kündigung würden diese Einnahmen wegfallen.
Hier kommt der Widerruf ins Spiel. Denn bei diesem wird der Vertrag rückabgewickelt und Sie werden so gestellt, als hätten Sie diesen nie unterzeichnet. Als Konsequenz darauf darf die VGH keine Vorfälligkeitsentschädigung von Ihnen fordern. Sie können sich also zu guten Konditionen von Ihrer Baufinanzierung bei der VGH lösen.
Bitte beachten Sie: Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten NICHT, wenn es sich bei der Immobilie zum Zeitpunkt des Immobilien-Erwerbs durch den Darlehensnehmer (nicht: Zeitpunkt der Umfinanzierung) um einen Neubau handelte. In diesen Fällen greift die sog. Baurisiko-Ausschlussklausel ein, die ausdrücklich auch die Finanzierung eines Neubaus erfasst. Wenn ein Vermietungsobjekt gebraucht gekauft wurde, könnte zudem die Kapitalanlagen-Ausschlussklausel des jeweiligen Rechtsschutzversicherers eingreifen. Ob dies der Fall ist, prüft HAHN Rechtsanwälte kostenfrei.