Großer Erfolg für eine Verbraucherin vor dem Landgericht Köln. Im Rahmen des Abgasskandals verurteilte das Gericht die Audi AG und die Volkswagen AG als Gesamtschuldner zu Schadensersatz (Az. 7 O 283/19). Zudem wird die Klägerin aus den Zahlungsverbindlichkeiten aus dem Darlehensvertrag, den sie für die Finanzierung des Fahrzeugs abgeschlossen hatte, freigestellt. Des Weiteren sprach ihr das Gericht Zinsen in Höhe von 4% ab Kaufpreiszahlung zu.
Die Klägerin, die von HAHN Rechtsanwälte vertreten wurde, erwarb am 18.02.2016 einen VW Touareg 3.0 V6 TDI mit der Abgasnorm Euro 6. Sie leistete eine Anzahlung und finanzierte den weiteren Kaufpreis über ein Darlehen der Volkswagenbank.
Das Gericht sah es als erweisen an, dass die beiden Beklagten im Sinne des § 826 BGB gemeinschaftlich sittenwidrig gehandelt hatten, indem die Audi AG den beschriebenen Motor entwickelte und VW diesen Motor in seine Fahrzeuge einbaute. Audi stattetet den Motor dabei mit einem Funktionsmechanismus aus, „der die NOx-Emissionen des Motors gezielt und nahezu ausschließlich in der Situation zulassungsbehördlicher Abgastests so reduzierte, dass die maßgeblichen Abgasgrenzwerte dort – und nur dort – eingehalten werden konnten“.
Die Klägerin gibt das streitgegenständliche Fahrzeug zurück und erhält dafür ihre bisher geleisteten Zahlungen (Anzahlung und bisher gezahlte Raten), unter Anrechnung einer Nutzungsentschädigung erstattet. Das Darlehen muss sie nicht weiter bedienen. Zusätzlich sprach ihr das Gericht deliktische Zinsen in Höhe von 4% ab Kaufpreiszahlung zu.
HAHN Rechtsanwälte vertritt im Rahmen des Abgasskandals bundesweit mehr als 5.000 Betroffene. Zahlreiche Schadensersatzklagen aufgrund von illegalen Abschalteinrichtungen in Dieselfahrzeugen konnten bereits gewonnen werden. Die Kläger erhalten dabei den Kaufpreis erstattet und geben das manipulierte Fahrzeug an den Hersteller zurück.