Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) sollte im Auftrag der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht seit Februar 2019 den Abschluss des ersten Halbjahres 2018 der Wirecard AG überprüfen. Doch nach fünfzehn Monaten lagen immer noch keine Ergebnisse vor. Nun kündigte das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz den Vertrag mit DPR fristgemäß zum 31.12.2021. „Dieses „Bauernopfer“ ist als Schuldeingeständnis des zuständigen Ministeriums zu interpretieren“, meint der Hamburger Fachanwalt Peter Hahn von HAHN Rechtsanwälte. Er sieht in diesem Versagen tragfähige Ansätze für eine Staatshaftung.
„Seit Februar 2019 sah sich die BaFin veranlasst, gegen die Wirecard wegen Bilanzmanipulationen zu ermitteln. Aufgrund des in diesem Bereich zweistufig organisierten Aufsichtsrechts gab diese den Untersuchungsauftrag an die DPR weiter. Die DPR ist ein privatrechtlicher Verein, der diesbezüglich mit hoheitlichen Aufgaben beliehen ist. Für die Wirecard-Prüfung stellte die DPR einen einzigen Mitarbeiter ab. Dieser war offensichtlich mit der Aufgabe total überfordert. Bis zum Insolvenzantrag der Wirecard AG am 25. Juni 2020 war es ihm nicht gelungen, einen Prüfbericht zu erstellen und vorzulegen“, sagt Hahn.
„Anleger, die Aktien, Anleihen oder Derivate der Wirecard AG erworben haben, haben nach unserer Auffassung je nach dem Zeitraum des Erwerbs einen Anspruch auf Schadensersatz. Dieser wird von uns im Wege der Einzel- und Sammelklage gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft E&Y und die Vorstandsmitglieder der Wirecard AG geltend gemacht. Im Übrigen prüfen wir auch Amtshaftungsansprüche wegen des Versagens bei der DPR“, so Hahn abschließend. Bei HAHN Rechtsanwälte sind in kürzester Zeit mehr als 2.000 Anfragen eingegangen. HAHN Rechtsanwälte prüfen kostenfrei die Chancen von (Privat-)Anlegern, die bei Wirecard investiert sind.