Thermofenster-Rückruf bei Mercedes, VW und Audi
100.000 Mercedes Diesel betroffen
Im Dezember 2023 wird ein gigantischer Pflicht-Rückruf für Mercedes Diesel bekannt. Das KBA stuft das Thermofenster als unzulässige Abschalteinrichtung ein und ruft über 100.000 Fahrzeuge zurück. Bereits im Herbst war bekannt geworden, dass das KBA bei Untersuchungen eines Mercedes E 350 BlueTEC mit dem Motor OM 642 und der Abgasnorm Euro 6 gleich drei unzulässige Abschalteinrichtungen entdeckt hatte, unter anderem das Thermofenster. Im Dezember wird der Rückruf dann offiziell verkündet. In der Rückruf-Datenbank des KBA ist er noch nicht zu finden, so dass nicht bekannt, um welche Modelle genau es geht. Daimler selbst spricht von einer unteren sechsstelligen Zahl, also mindestens 100.000 Fahrzeugen. Es sollen verschiedene Modelle betroffen sein, mit den Abgasnormen Euro 5 und Euro 6b. Da es sich um einen Pflicht-Rückruf handelt, droht bei Nichtbeachtung die Stilllegung des Fahrzeugs. Mercedes will betroffene Halter nun anschreiben und sie darüber informieren, dass ihr Fahrzeug ein Software-Update benötigt. Zu den beiden weiteren Abschalteinrichtungen, darunter die AdBlue-Dosierstrategie, hat das KBA noch keine abschließende Entscheidung hinsichtlich eines Rückrufs getroffen.
300.000 VW und 100.000 Audi zurückgerufen
Im Herbst 2024 folgten zwei weitere große Rückrufaktionen. Zunächst ging es um über 300.000 VW Fahrzeuge. Betroffen sind die Modelle Crafter, Transporter, Amarok, Polo und Touareg. Dann traf es auch Audi, hier sind es rund 100.000 Fahrzeuge der Modelle A4, A5, A6 und Q5, die in die Werkstatt müssen. Allen Fahrzeugen gemein ist der Hintergrund der Rückrufe. Es geht um das Thermofenster, eine unzulässige Abschalteinrichtung.
Welche Diesel Hersteller nutzen das Thermofenster?
Mercedes
Der bekannteste Nutzer von Thermofenstern ist vermutlich Daimler mit seinen Mercedes Diesel Fahrzeugen. Bei Mercedes beginnt das Thermofenster je nach Modell bei 7 oder 10 Grad Celsius. Bei niedrigeren Temperaturen wird die Abgasreinigung also reduziert, bzw. abgeschaltet. Deswegen wurde die Daimler AG auch schon mehrfach im Mercedes Abgasskandal zu Schadensersatz verurteilt.
Bei Diesel Motoren funktioniert die Abgasreinigung auf zwei Wegen. Neuere Modelle nutzen AdBlue. Diese Harnstofflösung wird in den Abgasstrom gespritzt, wodurch Ammoniak freigesetzt wird. Dieses wandelt das Stickoxid in unschädlichen Stickstoff und Wasser um. Bei diesem System beginnt das Thermofenster bei 7 Grad Celsius. Darunter wird die Abgasreinigung also bereits reduziert.
Ältere Motoren nutzen die Abgasrückführung (AGR). Dabei wird Abgas nach dem Entstehen in den Brennraum zurückgeführt. Hierdurch wird weniger Stickoxid ausgestoßen. Das Thermofenster beginnt hier bereits bei 10 Grad Celsius.
Alle Euro 5 und Euro 6 Diesel der Daimler AG nutzen das Thermofenster.
VW
VW hat es besonders frech getrieben. Im Zuge des VW-Abgasskandals musste bei Millionen Fahrzeugen ein Software-Update aufgespielt werden. Volkswagen nutzte diese Möglichkeit, um zwar eine unzulässige Abschalteinrichtung zu entfernen, dafür aber das Thermofenster aufzuspielen. Entsprechend könnte das Thermofenster Urteil des EuGH weitreichende Folgen für die Volkswagen AG haben. Denn durch die Einstufung des Thermofensters durch den EuGH als unzulässige Abschalteinrichtung könnten alle Halter, deren VW mit dem Motor EA189 das Software-Update bekommen hat, auf Schadensersatz klagen. Von Verjährung beim EA189 kann hier dann keine Rede mehr sein, schließlich wurde dies dann erst mit dem EuGH Urteil festgestellt.
Auch der Nachfolgemotor EA288 nutzt das thermische Fenster. Das hat VW bei einem Verfahren vor Gericht bereits zugegeben.
Volvo
Mit den oben beschriebenen Tests konnte die Deutsche Umwelthilfe ein Thermofenster im Volvo XC 60 nachweisen. Volvo zeigte sich davon jedoch nicht beeindruckt. Das Unternehmen bestätigte, dass die Abgase des Fahrzeugs über einen Temperatursensor im Außenspiegel reguliert würden. Laut Volvo sei das Thermofenster jedoch Industriestandard und diene, wie bei anderen Herstellern auch, dem Motorschutz.
Opel
Auch Opel nutzt in seinen Diesel PKW ein Thermofenster. Dies stellte das Kraftfahrt-Bundesamt fest. Es ordnete den Rückruf von 100.000 Dieseln von Opel an. Betroffen waren der Cascada, der Insignia und der Zafira. Opel nutzt das Thermofenster zudem besonders extrem. Bereits bei 17 Grad wird die Abgasreinigung gedrosselt. Dennoch wehrte sich das Unternehmen gegen den Rückrufbescheid, verlor aber sowohl vor dem Verwaltungsgericht Schleswig, als auch vor dem OVG Schleswig.
BMW
Bei BMW wird das Thermofenster ebenfalls verwendet. Es spielt auch eine Rolle im ersten Abgasskandal-Urteil gegen die BMW AG. Das Landgericht Düsseldorf hatte die BMW AG mit Urteil vom 31.03.2020 (AZ: 7 O 67/19) zu Schadenersatz verurteilt. Und zwar aufgrund der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung - eben des Thermofensters. Nur in einem Temperaturbereich zwischen 17 und 33 Grad soll die Abgasreinigung optimal funktionieren.
"Die Beklagte hat den Kläger durch Inverkehrbringen des Motors mit einer Softwareprogrammierung in Gestalt des sog. "Thermofensters" in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise vorsätzlich geschädigt. Das Fahrzeug verfügt über eine unzulässige Abschalteinrichtung i. S. d. Art. 5 Abs. 2 EG-VO 715/2007."
Autoindustrie verteidigt Thermofenster im Diesel
Die Autoindustrie hält das Thermofenster im Diesel für absolut notwendig, um eine Versottung des Diesel Motors zu verhindern. Ein im Auftrag der Autobauer erstelltes Gutachten kommt entsprechend ebenfalls zu diesem Schluss. Wobei beachtet werden muss, dass die Experten, die dieses Gutachten erstellten, sehr enge Verbindungen zur Autoindustrie pflegen und dort zuvor tätig waren.
In dem Gutachten heißt es:
"Eine generelle temperaturabhängige Regelung der Emissionsminderungsstellgrößen, insbesondere eine Kühlwasser- oder außentemperaturabhängige Regelung des Abgasrückführventils, ist technisch notwendig, um nutzungs- und emissionsrelevante Schäden von Bauteilen mit Folgerisiken für den sicheren Betrieb des Fahrzeugs abzuwenden."
Und:
"Eine Parametrierung der Abgasrückführrate ohne Berücksichtigung relevanter Prozesstemperaturen hätte insbesondere bei kalten Außentemperaturen oder reduzierter Kühlwassertemperatur zu einer noch intensiveren Belagsbildung und typischerweise sehr schnell und unvorhersehbar zu einer Bauteilfunktionseinschränkung bis hin zu einem plötzlichen Bauteilausfall, mit Folgerisiken für den sicheren Betrieb des Fahrzeugs, geführt."
BMW, Audi und VW haben verlauten lassen, dass ihre Fahrzeuge in Brand geraten könnten, wenn das Thermofenster entfernt wird.
International Council on Clean Transportation hält "thermal window" nicht für notwendig
Der International Council on Clean Transportation, eine unabhängige gemeinnützige Organisation aus den USA, die mithalf den Dieselskandal aufzudecken, hat sich die Ergebnisse von umfangreichen Tests des KBA und den entsprechenden Behörden in Frankreich und Großbritannien angeschaut. Diese hatten nach Beginn des Abgasskandals zahlreiche Modelle getestet, um herauszufinden, wie verbreitet die Manipulation der Abgasreinigung war. Das KBA hatte anschließend mitgeteilt, dass man keine weiteren manipulierten Fahrzeuge habe finden können. Der ICCT hat sich besonders den englischen Bericht angeschaut. In dem verteidigen die Autobauer besonders hohe Stickoxidemissionen bei niedrigeren Temperaturen mit dem Thermofenster, das notwendig sei, um eine Versottung des Motors zu verhindern. Das sieht der ICCT jedoch anders. Die Hersteller beziehen sich auf die Umgebungstemperatur, die nicht zu hoch sein dürfe. Laut ICCT müsste man jedoch stattdessen die Temperatur der angesaugten Luft als Maßstab nehmen, die in der Regel höher ist, als die Umgebungstemperatur. Mit mehr Aufwand könnte die Kalibrierung genauer berechnet werden und eine Abschaltung oder Reduzierung der Abgasreinigung wäre nicht schon bei Temperaturen von 10 oder gar 17 Grad nötig. Dies will der ICCT auch durch die Berichte des KBA und der englischen Behörden bestätigt sehen. Denn diese zeigen, dass es durchaus Autos gab, die auch bei niedrigeren Temperaturen noch eine gut funktionierende Abgasreinigung hatten. Renault hatte sich zudem nach den Tests der französischen Behörden bereit erklärt, sein Thermofenster, das ursprünglich nur zwischen 17 und 35 Grad lag, auf 5-40 Grad auszuweiten. Eine funktionierende Abgasreinigung ist also auch bei diesen Temperaturen möglich.
BGH: Schadensersatz bei Thermofenster möglich
Mit drei Urteilen vom 26.06.2023 zu Diesel Fahrzeugen von VW, Mercedes und Audi bestätigte der Bundesgerichtshof nun endlich, dass bereits bei einem fahrlässig eingebauten Thermofenster ein Anspruch auf Schadensersatz bestehen kann. Dabei können die Käufer ihr Fahrzeug behalten, bekommen aber eine Entschädigung in Höhe von 5-15% des Kaufpreises zugesprochen. Denn laut BGH bestand bei solchen Fahrzeugen mit unzulässiger Abschalteinrichtung die Gefahr einer Betriebsuntersagung oder Betriebsbeschränkung (zum Beispiel durch Rückrufe oder eine Stilllegung). Der Bundesgerichtshof hat seine Rechtsprechung damit an die des Europäischen Gerichtshofs angepasst, der schon vor längerer Zeit festgestellt hatte, dass es sich beim Thermofenster um eine unzulässige Abschalteinrichtung handelt.
EuGH macht Weg frei für Entschädigung bei Thermofenster
Am 21.03.2023 urteilte der EuGH, dass Dieselfahrer bereits dann Schadensersatz bekommen können, wenn der Hersteller nur fahrlässig eine unzulässige Abschalteinrichtung eingebaut hat - darunter fällt auch das Thermofenster. Es ist demnach nicht mehr nötig, eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung durch den Hersteller nachzuweisen. Dieses Urteil eröffnet es vielen tausenden betroffenen Dieselkäufern, aufgrund eines in ihrem Wagen verbauten Thermofensters Schadensersatz zu verlangen. In dem Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof ging es um einen Mercedes, doch auch VW, BMW und andere Hersteller haben in ihren Fahrzeugen flächendeckend Thermofenster verwendet.
Urteil des EuGH zum Thermofenster vom November 2022
Am 08.11.2022 urteilte der EuGH, dass die Deutsche Umwelthilfe das Recht hat, aufgrund des Thermofensters gegen die Bundesrepublik Deutschland zu klagen. Die DUH klagt dabei gegen einen Bescheid des Kraftfahrt-Bundesamtes, nachdem das Thermofenster legal sein soll. Der Europäische Gerichtshof wiederholte dabei seine Aussagen aus dem Juli, wonach Hersteller die Abgasreinigung nicht bei bestimmten Temperaturen abschalten dürfen.
Schon im Februar 2023 dann der Erfolg: Das Verwaltungsgericht Schleswig gibt der Deutschen Umwelthilfe Recht, wonach das Software-Update für den VW Motor EA189 rechtswidrig ist. Grund hierfür ist das Thermofenster, bei dem es sich laut Gericht, entgegen der Freigabe des KBA, um eine unzulässige Abschalteinrichtung handelt. Millionen VW Fahrzeuge fahren demnach weiterhin mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung herum und müssen entsprechend nachgerüstet werden - auf Kosten des Herstellers, in diesem Fall VW. Am Gericht sind noch rund 120 weitere ähnlich gelagerte Klagen der DUH anhängig, bei denen es um andere Modelle, auch von weiteren Herstellern geht. Im nun entschiedenen Fall ging es um ältere Versionen des VW Golf.
Im Januar 2024 folgte das nächste positive Urteil des VG Schleswig. Für über 60 Diesel Modelle von VW, Seat und Audi hätte das Software-Update nicht genehmigt werden dürfen, da es mit dem Thermofenster eine unzulässige Abschalteinrichtung enthält.
Urteil des EuGH zum Thermofenster vom Juli 2022
Mit Urteil vom 14.07.2022 hat der Europäische Gerichtshof das Thermofenster, das VW im Zuge des Software-Updates auf Millionen Diesel Fahrzeuge aufgespielt hat, für unzulässig erklärt!
Die drei Fälle C-128/20, C-134/20 und C-15/20 beschäftigen sich mit Diesel Fahrzeugen von VW, die über den Motor EA189 verfügen und deshalb im Zuge des Dieselskandals ein Software-Update bekommen mussten. VW hatte dabei zwar die ursprüngliche unzulässige Abschalteinrichtung entfernt, dafür aber ein Thermofenster installiert. Dies erklärte der Europäische Gerichtshof nun für unzulässig:
Mit seien heutigen Urteilen entscheidet der Gerichtshof, dass eine Einrichtung, die die Einhaltung der Grenzwerte für Stickstoffoxidemissionen nur innerhalb des Thermofensters gewährleistet, eine nach Art. 5 Abs. 2 der Verordnung Nr. 715/2007 grundsätzlich unzulässige Abschalteinrichtung darstellt.
Bei dem von VW verwendeten Thermofenster werden die Stickstoffoxid-Emissionen nur dann ausreichend reduziert, wenn die Außentemperaturen zwischen 15 und 33 Grad Celsius liegen. In Deutschland und auch in Österreich (hier wurden die verhandelten Lagen eingereicht) liegen die Temperaturen jedoch einen großen Teil des Jahres darunter.
Bei den hier betroffenen Fahrzeugen handelt es sich um solche von VW, unter anderem einen Touran und einen Caddy, die mit dem EA189 Motor ausgestattet sind und zwischen 2011 und 2013 gekauft wurden.
Das EuGH-Urteil erhöht somit explizit die Chancen von Käufern eines VW oder Audi Diesels mit EA189 Motor, der das angeordnete Software-Update bekommen hat - nutzen auch Sie Ihre Chance auf Schadensersatz!
HAHN Rechtsanwälte ist seit 2001 ausschließlich für Verbraucher tätig und gehört zu den erfolgreichsten Kanzleien im Abgasskandal gegen VW, Audi, Porsche und Mercedes.
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Wie funktioniert das Thermofenster im Diesel Fahrzeug?
Das sogenannte Thermofenster beschreibt einen Temperaturbereich, in dem die Abgasreinigung optimal funktioniert. Bewegt sich die Temperatur (womit die Außentemperatur der Luft gemeint ist) außerhalb dieses Bereichs, wird die Abgasreinigung zurückgefahren oder funktioniert sogar überhaupt nicht mehr. Problematisch ist dabei der umfassende Rahmen des Thermofensters. Je nach Hersteller und Modell liegt der Bereich, in dem die Abgasreinigung optimal funktioniert bei etwa 15 bis 30 Grad Celsius. Nun werden in Deutschland diese 15 Grad nur recht selten erreicht. Einen Großteil des Jahres fahren die Autos mit Thermofenster daher ohne oder nur mit reduzierter Abgasreinigung. Dies erklärt auch, warum bei Tests besonders im Winter sehr hohe Stickoxidemissionen gemessen werden.
Auf dem Prüfstand werden die Autos bei 23 Grad Celsius getestet - also im optimalen Rahmen.
Tests zeigen Auswirkungen
Verschiedene Umweltorganisationen und Experten haben Tests an Dieselfahrzeugen durchgeführt, um ein Thermofenster nachzuweisen und zu zeigen, wie stark die Stickoxidemissionen außerhalb des Fensters ansteigen.
Die Deutsche Umwelthilfe hat einen Volvo XC60 2.0 D3 mit der Abgasnorm Euro 5 getestet. Die Außentemperaturen lagen bei etwa 10 Grad Celsius. Um das Verhalten der Abgasreinigung bei höheren und niedrigeren Temperaturen zu überprüfen, wurde der Außenspiegel, in dem sich der Temperatursensor befindet mit Eiswürfeln, bzw. mit einer Heizdecke umwickelt. Das Ergebnis: Der Euro 5 Grenzwert von 180 mg/km wurde bei allen Fahrten überschritten, es gab jedoch deutliche Unterschiede je nach Temperatur. Bei den tatsächlichen Außentemperaturen lag der NOx Ausstoß bei etwa 800-900 mg/km. Bei höheren Temperaturen zwischen 14 und 22 Grad Celsius bei besseren (aber immer noch zu hohen) 600-700 mg/km. Bei simulierten -4 bis +6 Grad Celsius stieg der Stickoxidausstoß extrem an und lag bei 1.300 bis 2.100 mg/km. Der Grenzwert wurde also um ein Vielfaches überschritten. Das ARD Magazin PlusMinus berichtete über diesen Test.
Das Magazin berichtete zudem über sogenanntes Remote Sensing, bei dem die ausgestoßenen Abgase von Autos mittels Lichtstrahlen gemessen werden. Dieses System ist unter anderem bereits in London im Einsatz. Für die Sendung wertete ein Experte vom International Institute for Applied Systems Analysis die Werte von 300.000 Fahrzeugen aus. Ergebnis: Bei Autos mit der Schadstoffklasse Euro 5 wurde bei Temperaturen zwischen 20 und 30 Grad (also mit aktivem Thermofenster) ein durchschnittlicher NOx Ausstoß von 990 mg/km gemessen. Bei Temperaturen zwischen 0 und 10 Grad (außerhalb des Thermofensters) wurden 1.550 mg/km gemessen. Der Unterschied bei neueren Euro 6 Diesel PKW war sogar noch gravierender. Hier veränderte sich der Durchschnittswert der zuvor genannten Temperaturen von 574 mg/km auf 947 mg/km. Abgesehen davon, dass selbst bei optimalen Temperaturen die Werte viel zu hoch sind zeigt sich eindeutig eine Verschlechterung bei niedrigeren Temperaturen.
Nach BGH-Urteil: Gerichte sprechen bei Thermofenster Entschädigung zu
Das BGH-Urteil aus dem Sommer 2023 zeigt schnell Wirkung. Immer mehr Gerichte, vor allem auch Oberlandesgerichte, beziehen sich nun auf diese Entscheidung und sprechen den Klägern den sogenannten Differenzschaden zu. Das heißt, sie bekommen zwischen 5% und 15% des Kaufpreises erstattet. In vielen Fällen geht es bei der ursächlichen unzulässigen Abschalteinrichtung um das Thermofenster. Im Folgenden nur einige der Thermofenster-Urteile, die im Zuge des BGH-Urteils vor Kurzem gefallen sind:
BMW
Landgericht Frankenthal, Urteil vom 05.07.2023, 6 O 335/22: 10% des Kaufpreises zugesprochen
Oberlandesgericht Bamberg, Urteil vom 31.07.2023, 5 U 172/22: 10% des Kaufpreises zugesprochen
Fiat
Oberlandesgericht Naumburg, Urteil vom 15.09.2023, 8 U 24/23: 10% des Kaufpreises zugesprochen, es handelt sich um ein Wohnmobil auf Ducato Basis
Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 28.09.2023, 6 I 1740/22: 5% des Kaufpreises zugesprochen, es handelt sich um ein Wohnmobil auf Ducato Basis
Opel
Oberlandesgericht Dresden, Urteil vom 28.08.2023, 5a U 562/23: 5% des Kaufpreises zugesprochen, Auto war bereits weiter verkauft worden
Oberlandesgericht Zweibrücken, Urteil vom 27.09.2023, 7 U 41/22: 5% des Kaufpreises zugesprochen
Befindet sich in Ihrem Diesel ein Thermofenster? Dann fordern Sie Entschädigung!
Durch das Urteil des BGH erhalten Millionen von Dieselfahrern einen höchstrichterlich bestätigten Anspruch auf Entschädigung.
Wir prüfen kostenfrei, ob auch in Ihrem Diesel ein Thermofenster verbaut wurde - sei es bei BMW, Mercedes, VW, Fiat oder einem anderen Hersteller. HAHN Rechtsanwälte gehört zu den erfolgreichsten Kanzleien im Dieselskandal und konnte schon viele Verfahren erfolgreich zu Ende bringen - auch vor der BGH-Entscheidung. Diese macht es betroffenen Autokäufern aber nun erheblich einfacher, ihre Ansprüche durchzusetzen. Denn der von vielen Gerichten abgewiesene Vorwurf der vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung spielt nun keine Rolle mehr. Bereits durch den fahrlässigen Einbau einer unzulässigen Abschalteinrichtung, wie es das Thermofenster ist, können Sie einen Anspruch auf Entschädigung haben und einen Teil des Kaufpreises zurück bekommen.