Immer mehr Gerichte verurteilen die Daimler AG aufgrund manipulierter Diesel Fahrzeuge zu Schadensersatz. Auch das LG Fulda sprach mit Urteil vom 15.10.2020 (AZ: 2 O 187/20) einem Kläger Schadensersatz zu. In dem streitgegenständlichen Mercedes-Benz SLC 250d mit dem Motor OM651 und der Abgasnorm Euro 6 befindet sich eine Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung, die das Gericht als unzulässige Abschalteinrichtung einstufte.
Das Landgericht Fulda verglich dabei die Täuschungsabsichten der Volkswagen AG hinsichtlich des Motors EA189 mit denen der Daimler AG hinsichtlich des OM651 Motors und konnte keinen durchgreifenden Unterschied erkennen. Während der VW Motor mit einer Prüfstandserkennung arbeite und die Abgasreinigung entsprechend manipuliere, arbeite der Mercedes Motor mit einer Erkennung der wesentlichen Randbedingungen des gesetzlichen Prüfverfahrens. Die Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung ist dabei nahezu nur auf dem Prüfstand aktiv. Das Gericht kommt zu dem Schluss, dass die Erwerber eines Mercedes-Benz mit dem Motor OM651 (der die Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung enthält) genauso getäuscht worden sind, wie die Erwerber eines Fahrzeugs, in dem der VW-Motor EA189 mit Kippschalterlogik verbaut worden ist.
Das Gericht verurteilte die Daimler AG aufgrund einer vorsätzlichen und sittenwidrigen Schädigung gemäß §826 zu Schadensersatz. Der Kläger, der das Auto finanziert hatte, kann den Mercedes SLC an die Daimler AG zurückgeben. Im Gegenzug bekommt er seine Anzahlung erstattet, sowie alle bisher geleisteten Raten. Zudem muss Daimler den erfolgreichen Kläger von allen weiteren Ratenzahlungen freistellen. Lediglich eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer muss er sich anrechnen lassen, wobei das Gericht von einer maximalen Laufleistung von 300.000 Kilometer für das Fahrzeug ausging.
„Die Daimler AG hat durch den Einbau der Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung seine Kunden genauso getäuscht und geschädigt, wie es die Volkswagen AG im Abgasskandal getan hat. Betroffene Mercedes Fahrer haben demnach ebenfalls einen Anspruch auf Schadensersatz und sollten nicht zögern, diesen angesichts immer mehr verbraucherfreundlicher Gerichtsurteile auch durchzusetzen“, rät Rechtsanwalt Lars Murken-Flato von HAHN Rechtsanwälte, die den Kläger vor dem Landgericht Fulda vertreten hatten.