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LG Paderborn verurteilt Audi bei Audi A6 zu Schadensersatz

Hamburg, 09.12.2020

Mit Urteil vom 26.11.2020 – 3 O 238/20 – hat das Landgericht Paderborn die Audi AG zu Schadensersatz im Abgasskandal verurteilt. Der Kläger erwarb im Mai 2018 den Audi A6 3.0 Liter TDI Euro 6 als Gebrauchtwagen. Zur Finanzierung des Fahrzeugs nahm er ein Darlehen bei der Audi Bank auf. Da für das Fahrzeug ein verpflichtender Rückruf angeordnet wurde, ließ der Kläger das notwendige Software-Update aufspielen. Neben einem Zahlungsanspruch wird der Kläger aufgrund der Entscheidung des Gerichts von den Verbindlichkeiten aus dem zur Finanzierung des Fahrzeugs abgeschlossenen Darlehensvertrag freigestellt.

Das Gericht schloss sich der Beurteilung des Kraftfahrt-Bundesamtes an und stufte die im Fahrzeug enthaltene Aufheizstrategie als unzulässige Abschalteinrichtung ein. Der Kläger sei deshalb im Sinne des § 826 BGB vorsätzlich und sittenwidrig geschädigt worden und habe einen Anspruch auf Schadensersatz. Gegen Rückgabe des Audi A6 muss die Audi AG dem Kläger alle bisher gezahlten Raten inklusive Zinsen erstatten. Zudem bekommt er seine Anzahlung zurück und wird von den noch bestehenden Verbindlichkeiten aus dem Darlehen freigestellt. Lediglich einen Gebrauchsvorteil für die bereits mit dem Pkw gefahrenen Kilometer muss er sich anrechnen lassen. Das Gericht geht dabei von einer maximalen Gesamtlaufleistung von 300.000 km aus. Für die zurückgelegten 33.000 Kilometer ergab sich ein Abzug von 4.279,67 EUR.

HAHN Rechtsanwälte vertritt im Rahmen des Audi Abgasskandals mehrere tausend Betroffene und konnte im Juni 2020 das bundesweit erste rechtskräftige Urteil hinsichtlich der von Audi entwickelten 3.0 Liter Motoren vor dem Oberlandesgericht Koblenz erwirken. „Die Motoren sind auch in diversen Porsche Modellen und im VW Touareg verbaut worden. Schadensersatzansprüche, die die 3.0 Liter Motoren (EA897evo) von Audi AG und Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG betreffen, sind noch nicht verjährt. Betroffene sollten ihre Ansprüche deshalb möglichst noch vor dem Jahresende 2020 geltend machen“, macht der Hamburger Fachanwalt Peter Hahn den betroffenen Diesel-Fahrern Mut.