Beratung anfordern
Mo. - Fr. 08:00-18:00 Uhr
Kostenlos & unverbindlich

Leasingvertrag widerrufen und kostenlos Auto fahren

Finanzieller Vorteil gegenüber einer Kündigung

Aus unserer Tätigkeit wissen wir, dass nach dem aktuellen Stand der Rechtsprechung über 90 % aller Leasingverträge, die seit dem 11. Juni 2010 abgeschlossen worden sind, noch immer widerrufen werden können. Grund hierfür sind fehlerhafte Angaben in den Vertragsunterlagen. Die Leasingnehmer genießen in diesen Fällen ein sogenanntes ewiges Widerrufsrecht. Ergebnis eines erfolgreichen Widerrufs ist in der Mehrzahl der Fälle, dass der Leasing-Pkw kostenfrei oder annähernd kostenfrei gefahren wurde.


So können Sie Ihren Leasingvertrag widerrufen

Die Widerrufsfrist von Leasing-Verträgen beträgt 14 Tage, wenn der Vertrag von einem Verbraucher oder Existenzgründer als sogenanntes Fernabsatzgeschäft zustande gekommen ist. Ein Fernabsatzgeschäft liegt nur dann nicht vor, wenn der Leasingnehmer persönlichen Kontakt zu einem Mitarbeiter der Leasinggebergesellschaft hatte. Es muss sich zwingend um einen Mitarbeiter der Leasinggesellschaft handeln. Ein persönlicher Kontakt zu einem Mitarbeiter eines vermittelnden Autohauses reicht nicht aus. Mit anderen Worten steht dem Leasingnehmer ein Widerrufsrecht zu, wenn er zwar Kontakt zu einem Mitarbeiter eines vermittelnden Autohauses hatte, aber keinen Kontakt zu einem Mitarbeiter der Leasinggesellschaft.

Die 14-tätige Frist wird nur durch Vertragsunterlagen in Lauf gesetzt, die keine Fehler enthalten. Spezialisierte Rechtsanwälte entdecken regelmäßig Fehler in den Vertragsunterlagen der großen deutschen Leasinggesellschaften. Wegen dieser Fehler begann die Widerrufsfrist noch gar nicht zu laufen und der Widerruf kann noch nach Jahren erklärt werden.

Rechtsfolge des Widerrufs ist die vollständige Rückabwicklung des Leasingvertrags. Gerne berät Sie HAHN Rechtsanwälte kostenfrei zu den konkreten Rechtsfolgen bezogen auf Ihren Leasingvertrag.

Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen und weitere Gründe

Es gibt zahlreiche verschiedene Fehler, die dazu führen, dass die Widerrufsfrist nicht zu laufen beginnt und ein Widerruf des Leasingvertrags auch nach Jahren noch möglich ist. Es lohnt sich daher, den Leasingvertrag von einem erfahrenen Rechtsanwalt prüfen zu lassen. Denn für Laien sind diese Fehler oft sehr schwer zu erkennen. Auf den ersten Blick mag die Formulierung korrekt klingen, doch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht wissen, worauf sie zu achten haben.

Fehler, die einen späteren Widerruf des Leasingvertrags möglich machen können sind beispielsweise:

  • • Der Leasingvertrag enthält einen sogenannten Kaskadenverweis, beispielsweise in dem auf den § 492 BGB hingewiesen wird. Wie im nächsten Absatz ausführlich erläutert, hat der Europäische Gerichtshof einen solchen Verweis als nicht ausreichende Widerrufsbelehrung der Kunden deklariert.

Es gibt noch weitere Fehler, die zu der Möglichkeit führen, den Leasingvertrag auch Jahre nach seinem Abschluss zu widerrufen. Gerne prüfen wir kostenfrei auch Ihren Vertrag und teilen Ihnen mit, ob auch Sie einen solchen Widerruf noch heute nutzen können.


Die finanziellen Vorteile beim Widerruf eines Leasingvertrags

Leasingverträge kündigen?

Die Kündigung eines Leasingvertrags ist nur in den seltensten Fällen überhaupt möglich und dann in der Regel mit einer Schadensersatzzahlung an den Leasinggeber verbunden. Von den finanziellen Vorteilen eines Widerrufs des Vertrags profitieren Sie dabei also nicht. Erfahren Sie hier mehr zur Kündigung eines Leasingvertrages

OLG München verurteilt Sixt zu Rückabwicklung von Leasingvertrag nach Widerruf

Mit Urteil vom 18.06.2020 hat das Oberlandesgericht München die Sixt Leasing SE zur Rückabwicklung eines Leasingvertrags verurteilt (Aktenzeichen: 32 U 7119/19). Der Sixt Leasing steht somit seit Erklärung des Widerrufs (erfolgt am 09.07.2018) kein Anspruch auf die ursprünglich vereinbarten Leasingraten mehr zu. Nach Herausgabe des Fahrzeugs muss Sixt dem Kläger alle bisher gezahlten Raten erstatten und zwar nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 30.03.2019 (Rechtshängigkeit). Ausdrücklich urteilte das Gericht, dass sich der Kläger keinen Nutzungsersatz für gefahrene Kilometer anrechnen lassen muss. Der Kläger hat das Fahrzeug somit über 40.000 Kilometer umsonst gefahren und erhält die Zinsen noch obendrauf.

Bei dem Fahrzeug handelte es sich um einen BMW M140i. Laut Gericht steht dem Kläger aufgrund von widersprüchlichen Angaben zu den Widerrufsfolgen ein Widerrufsrecht zu. Dabei geht es um die Frist der Rückgabe des Leasingobjekts. So heißt es an zwei verschiedenen Stellen im Finanzierungsantrag einmal, dass der Kläger das Fahrzeug bei einem Widerruf spätestens innerhalb von 30 Tagen zurückzugeben hat, während es an anderer Stelle heißt, er müsse es spätestens binnen 14 Tagen zurückgeben.

Die Sixt Leasing habe den Kläger demnach nicht klar und deutlich über die Rechtsfolgen eines Widerrufs informiert.

HAHN Rechtsanwälte hat sich unter anderem auf den Autokredit Widerruf und den Widerruf von Immobiliendarlehen spezialisiert. Unsere Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht wissen, auf welche Formulierungen es in Leasingverträgen ankommt. Wir prüfen Ihren Vertrag im Rahmen einer Erstberatung kostenfrei. So erfahren Sie unverbindlich, ob auch in Ihrem Fall ein Widerruf des Vertrags noch immer möglich ist, obwohl die 14-tägige Widerrufsfrist schon längst abgelaufen wäre. So können Sie gegen Rückgabe des Autos alle bereits getätigten Zahlungen erstattet bekommen, zuzüglich Zinsen und müssen sich dabei eventuell nicht einmal eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen. Dank des Widerrufsjokers ist es so möglich, kostenfrei ein Leasingauto zu fahren. Wurden Sie nicht korrekt über Ihr Widerrufsrecht belehrt oder hat der Leasinggeber andere Fehler gemacht, haben Sie dieses Recht. Nutzen Sie es!

Urteil des BGH zum Kilometerleasing

Die Kanzlei HAHN Rechtsanwälte vertritt seit Jahren die im Februar 2021 vom Bundesgerichtshof bestätigte Rechtsauffassung, dass Verbrauchern bei Kilometerleasingverträgen nicht das Widerrufsrecht gemäß § 506 BGB zusteht. Vielmehr haben Verbraucher ein Widerrufsrecht nach der Regelung des § 312g BGB. Der Leasingnehmer hat nur dann kein Widerrufsrecht, wenn er entweder im Rahmen einer Vorbesprechung oder einer Vertragsunterzeichnung einem Mitarbeiter des jeweiligen Leasingunternehmens gegenüber gesessen hat. Zu erkennen ist, dass Mitarbeiter eines vermittelnden Autohauses gerade nicht zugleich Mitarbeiter des Leasingunternehmens sind, so dass dem Verbraucher das Widerrufsrecht gemäß § 312g BGB auch dann zusteht, wenn er persönlichen Kontakt zu einem Mitarbeiter in seinem Autohaus hatte. Handelt es sich also um einen Fernabsatzvertrag, ist der Widerruf auch beim Kilometerleasing weiterhin möglich.