Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat aktuell bestätigt, dass nahezu alle Widersprüche, die die Daimler AG gegen die Diesel Rückrufbescheide eingelegt hatte, zurückgewiesen wurden. Lediglich in einem Fall stehe die Entscheidung noch aus. Damit bekräftigt das KBA, was es seit 2018 regelmäßig feststellt: Die Daimler AG hat die Abgasreinigung von hunderttausenden Mercedes Dieseln manipuliert.
Fast 600.000 Diesel muss die Daimler AG allein in Deutschland verpflichtend zurückrufen. Europaweit sind es sogar weit über eine Million. Der Grund: Das KBA hat in den Fahrzeugen unzulässige Abschalteinrichtungen entdeckt, unter anderem die Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung. Die Daimler AG ist dagegen der Meinung, die von ihr verwendeten Abschalteinrichtungen seien legal. Sie hatte deshalb gegen die Rückrufbescheide Widerspruch eingelegt, parallel dazu aber zähneknirschend damit begonnen, bei den betroffenen Fahrzeugen ein Software-Update aufzuspielen. Die Daimler AG hat in den Dieselfahrzeugen unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut, die dafür sorgten, dass die Abgasreinigung nur auf dem Prüfstand richtig funktionierte. Im Realbetrieb auf der Straße stoßen die Fahrzeuge dagegen ein Vielfaches der erlaubten Menge an Stickoxid aus.
Betroffene Autofahrer haben einen Anspruch auf Schadensersatz. Und können diesen mit Blick auf die Ablehnung der Daimler Widersprüche durch das KBA wahrscheinlich nun noch besser durchsetzen. Denn die Behörde hat die Unzulässigkeit der Abschalteinrichtungen nun erneut bestätigt. HAHN Rechtsanwälte bietet allen betroffenen Mercedes Fahrern einen kostenlosen Betroffenheitscheck an. Die Kanzlei gehört zu den erfolgreichsten im Mercedes Abgasskandal und vertritt mittlerweile mehr als 5.000 betroffene Mercedesfahrer. HAHN Rechtsanwälte konnte allein schon mehr als 40 Verfahren gegen die Daimler AG erstinstanzlich gewinnen.