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OLG Köln: Beteiligung der BMW AG am Dieselskandal schlüssig dargelegt

Hamburg, 07.06.2021

Erstmals hat das Oberlandesgericht Köln entschieden, dass eine Beteiligung der BMW AG am Dieselskandal von Rechtsanwälten schlüssig dargelegt wurde. In seinem Urteil vom 28. Mai 2021 – 19 U 134/20 – hat das Oberlandesgericht Köln entschieden, dass der von HAHN Rechtsanwälte vertretene Kläger seine Schadensersatzansprüche gegen die BMW AG wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen nicht ins Blaue hinein vorgetragen habe. Das Landgericht Köln hatte die Klage in erster Instanz mit dieser Begründung abgewiesen. Über das Rechtsmittel der Berufung ist HAHN Rechtsanwälte nun zum Erfolg gekommen. Das Oberlandesgericht Köln hob das fehlerhafte Urteil des Landgerichts Köln auf.

„Der Prozess ist mit den Abgasskandal-Klagen gegen die Volkswagen AG zu vergleichen“, weiß der Hamburger Rechtsanwalt Christian Rugen. „HAHN Rechtsanwälte hat das Bestehen vergleichbarer Schadensersatzansprüche gegen die BMW AG wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung aus der Sicht des Oberlandesgerichts schlüssig vorgetragen.“ Entgegen der Auffassung des Landgerichts könne die Klage nicht bereits deshalb als unschlüssig bzw. unbegründet abgewiesen werden, weil der Kläger eine Abschaltung ins Blaue hinein vorgetragen habe, so die Kölner Richter. Vielmehr sei auf Basis des klägerischen Vortrags ein Schadensersatzanspruch gegen die BMW AG jedenfalls aus §§ 826, 31 BGB hinreichend schlüssig dargelegt. Bezüglich etwaiger unzulässiger prüfstandoptimierter Abschalteinrichtungen könne schließlich allein von deren Existenz zwanglos auch auf einen arglistigen Schädigungsvorsatz der BMW AG geschlossen werden, ohne dass es weitergehender Darlegungen des Fahrzeugeigentümers bedürfe.

Gekauft hat der in zweiter Instanz erfolgreiche Kläger einen BMW M550d. „Die BMW AG hat sich im laufenden Prozess pauschal auf einen nicht näher beschriebenen Irrtum im Rahmen der Installation der Motorsteuerungssoftware berufen“, sagt Anwalt Rugen. „Dem hat das Oberlandesgericht Köln nun eine klare Absage erteilt.“

HAHN Rechtsanwälte bietet BMW-Fahrern derzeit eine kostenfreie Erstbewertung bezüglich möglicher Schadensersatzansprüche gegen die BMW AG an. Häufig betroffen sind Modelle, die in die Euronormen 5 und 6 eingestuft sind. „Wie auch die Klagen gegen die Volkswagen AG werden die Prozesse gegen die BMW AG nach unserer Auffassung gewonnen werden, wenn eine unzulässige Abschalteinrichtung installiert worden war“, erklärt Rugen abschließend. Die Kläger erhalten dabei den Kaufpreis unter Anrechnung der Gebrauchsvorteile erstattet und geben das manipulierte Fahrzeug an die BMW AG zurück. Alternativ könne aber auch bei Verbleib des Fahrzeugs beim Fahrzeuginhaber eine Einmalzahlung vereinbart werden.