Aktuell läuft ein umfangreicher Rückruf für Diesel-Fahrzeuge der Daimler AG, die über eine unzulässige Abschalteinrichtung verfügen. 200.000 Mercedes-Fahrer bekommen zurzeit ein Schreiben (mit dem Rückrufcode NC3II6515R oder NC2II651R), in dem sie aufgefordert werden, ihr Fahrzeug in die Werkstatt zu bringen, damit es ein Software-Update bekommen kann. Bei Nichtbefolgen droht die Stilllegung des Wagens. Das Kraftfahrt-Bundesamt hatte diesen Rückruf bereits im Herbst 2019 angeordnet. Offenbar hat die Daimler AG zwei Jahre benötigt, um die notwendigen Updates zu entwickeln, die nun vom KBA freigegeben wurden.
Bei der in den Vans beanstandeten unzulässigen Abschalteinrichtung handelt es sich um die Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung, die zuvor bereits ursächlich für den Rückruf zehntausender GLK Fahrzeuge war. Die Bundesregierung hatte eine kleine Anfrage der Grünen zu der Rückrufanordnung im November 2019 beantwortet und dabei auch die Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung genauer beschrieben: „Außerhalb der Typprüfbedingungen (Prüfzyklus NEFZ) wird die Rate der AGR verringert, indem über das elektrisch geschaltete Kühlwasserthermostatventil die Motorkühlwassertemperatur und damit die Motoröltemperatur zunächst niedrig gehalten wird. Somit wird außerhalb der Typprüfbedingungen ein AGR-Kennfeld mit niedrigeren Raten genutzt als unter Typprüfbedingungen. Eine Absenkung der AGR-Rate führt zu erhöhten Stickoxid-Emissionen.“
Bei allen von dieser Rückrufaktion betroffenen Fahrzeugen (Sprinter, Vito und Viano) handelt es sich um Euro 5 Diesel, die über den Motor OM 651 verfügen. Vom Modell Sprinter werden in Deutschland 100.000 Fahrzeuge zurückgerufen (in der Rückruf-Datenbank des KBA unter dem Code NC3II6515R gelistet). Bei Vito und Viano sind hierzulande insgesamt 90.000 Fahrzeuge betroffen (Code NC2II651R in der KBA-Rückruf-Datenbank). Weltweit handelt es sich gar um eine halbe Million Fahrzeuge. Somit trifft die Aussage der Daimler AG aus dem Herbst 2019, dass es sich um eine mittlere sechsstellige Zahl an Fahrzeugen handeln würde, zu.
Nicht zutreffend ist jedoch die Behauptung der Daimler AG, dass die Produktion der betroffenen Van-Baureihen spätestens im Juni 2016 ausgelaufen sei. Denn das KBA nennt bei den betroffenen Sprintern einen Zeitraum von 2010 bis 2018. Die betroffenen Vito und Viano Vans wurden demnach zwischen 2010 und 2014 produziert. Es sind also laut dem KBA auch jüngere Fahrzeuge betroffen, als von der Daimler AG behauptet.
Käufer der betroffenen Fahrzeuge sollten jetzt ihren Anspruch auf Schadensersatz geltend machen, unabhängig davon, ob sie das Rückrufschreiben schon erhalten haben oder nicht. Die Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung steht dabei immer mehr im Zentrum positiver Schadensersatzurteile gegen die Daimler AG.
HAHN Rechtsanwälte gehört mit aktuell 122 positiven Urteilen zu den erfolgreichsten Kanzleien im Mercedes Abgasskandal und bietet Mercedeskunden einen kostenfreien Betroffenheitscheck an. Im Rahmen der kostenfreien Erstberatung erfahren Autofahrer, ob auch ihr Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist, welche rechtlichen Möglichkeiten sie haben, sich im Manipulationsfall zu wehren und wie hoch eine mögliche Schadensersatzzahlung in ihrem individuellen Fall ausfallen könnte.