Aktuell erhalten viele BMW-Fahrer ein Schreiben der BMW AG, in dem sie aufgefordert werden, mit ihrem Fahrzeug an einer Rückrufaktion teilzunehmen. Diese läuft unter dem Code 0013450300. Betroffen sind unter anderem die Modelle BMW 5er und BMW X3.
Hintergrund ist laut Schreiben ein drohender Fahrzeugbrand, der durch zündfähige Ablagerungen in der Sauganlage ausgelöst werden könnte. Als Lösung bietet BMW ein Software-Update an. Dabei muss das Steuergerät neu programmiert werden.
In diesem Zusammenhang rät die Kanzlei HAHN Rechtsanwälte BMW-Kunden, die ein solches Schreiben erhalten haben, prüfen zu lassen, ob ihr Fahrzeug über eine unzulässige Abschalteinrichtung verfügt. Auch diese werden mit Hilfe eines Software-Updates entfernt.
Laut Kraftfahrt-Bundesamt sind alleine in Deutschland gut eine halbe Million BMW Fahrzeuge von einem Fahrzeugbrand bedroht. Zu den aufgeführten Rückruf-Codes gehört auch der hier genannte 0013450300.
Zahlreiche Modelle von BMW sind zudem in den Diesel Abgasskandal verwickelt und wurden deshalb bereits verpflichtend zurückgerufen. Betroffen sind nahezu alle Modellreihen (1er, 2er, 3er, 4er, 5er, 6er, 7er, X1, X3, X4, X5 und X6). Es kann sich lohnen, eine Betroffenheit prüfen zu lassen. HAHN Rechtsanwälte bietet dies derzeit im Rahmen eines Erstchecks kostenfrei an. Die Kanzlei gehört dabei im BMW Abgasskandal zu den erfolgreichsten und konnte unter anderem bereits einen Erfolg vor dem Oberlandesgericht Köln erzielen. Bei einem Schadensersatzanspruch aufgrund einer unzulässigen Abschalteinrichtung kann das manipulierte Fahrzeug an BMW zurückgegeben werden. Unter Anrechnung eines Gebrauchsvorteils muss BMW den Kaufpreis erstatten. Möglich ist alternativ auch eine Entschädigungszahlung bei gleichzeitigem Verbleib des Fahrzeugs beim erfolgreichen Kläger.