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Rechtskräftiges Urteil gegen Mercedes-Benz Bank zum Widerrufsjoker

Hamburg, 19.10.2022

In seinem aktuellen Urteil vom 09.09.2022 zum Aktenzeichen 19 U 309/21 hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden, dass ein Kunde der Mercedes-Benz Bank AG über den sogenannten Widerrufsjoker alle auf seine Fahrzeugfinanzierung gezahlten Zinsen und die Kosten für eine abgeschlossene Versicherung zurückverlangen kann. Im konkreten Fall macht dies eine Zahlungssumme in Höhe von 2.850,16 EUR nebst Zinsen aus, über die sich der von HAHN Rechtsanwälte vertretene Kläger nun freuen kann. Denn das Urteil ist bereits rechtskräftig.

Im Oktober 2018 hatte der erfolgreiche Kläger einen Darlehensvertrag über einen Gesamtbetrag in Höhe von 49.350,16 EUR zur Finanzierung seines Pkws geschlossen. Nach Beratung durch seine Anwälte übte er Mitte des Jahres 2020 sein Widerrufsrecht unter Berufung auf Fehler in den Vertragsunterlagen aus. „Mittlerweile gibt es ein Urteil vom Europäischen Gerichtshof, durch welches entschieden ist, dass die von der Mercedes-Benz Bank in ihren Formularen gemachten Fehler dazu führen, dass die Widerrufsfrist noch gar nicht in Lauf gesetzt wurde“, erklärt der Hamburger Rechtsanwalt Christian Rugen von HAHN Rechtsanwälte.

Die Mercedes Bank habe ihre gesetzliche Verpflichtung, über das nach § 495 Abs. 1 BGB bestehende Widerrufsrecht zu informieren, nicht ordnungsgemäß erfüllt, urteilte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main. Der Kläger hatte das Fahrzeug sogar verkauft. Auch dieser Umstand ändere nichts an der Rückabwicklungsmöglichkeit über den Widerruf, so das Oberlandesgericht.

„Wirtschaftlich kann ein Widerruf bzw. die Rückabwicklung zu Vorteilen für den Verbraucher führen, die bei Diesel-Pkws in einer Größenordnung von bis zu 25 % bezogen auf den Fahrzeugkaufpreis liegen können“, weiß Anwalt Rugen. HAHN Rechtsanwälte bietet Verbrauchern kostenfreie Überprüfungen hinsichtlich einer Widerrufsmöglichkeit bei Kfz-Finanzierungen der Mercedes-Benz Bank AG, BMW Bank GmbH, der Volkswagen Bank GmbH oder z.B. auch der Santander Consumer Bank AG an. Die kostenfreie Erstberatung umfasst eine Prognose zu den realisierbaren Vorteilen aus einem erklärten Widerruf.