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Herstellerabsprachen auch bei Benzinern?

Hamburg, 26.07.2018

Daimler, Volkswagen, Audi, Porsche und BMW sollen versucht haben, eine wirksame Abgasreinigung bei Benzin-Fahrzeugen zu verhindern. Das berichtet „Spiegel Online“ am 20. Juli. Offenbar gab es Verabredungen, Partikelfilter und schärfere Abgaswerte zu verhindern.

Laut des Nachrichtenmagazins fand die EU-Kommission Hinweise auf solche Absprachen in Unterlagen, die von den Konzernen zur Verfügung gestellt wurden und in Material aus Durchsuchungen bei den Unternehmen. Die Führungsebenen des sogenannten Fünferkartells aus Daimler, Volkswagen, Audi, Porsche und BWM sollen bereits 2009 entschieden haben, den Einsatz von Partikelfiltern beim Ottomotor unbedingt zu vermeiden. Außerdem sollen sie verstärkte Lobbyarbeit in Brüssel beschlossen haben, um schärfere Grenzwerte für den Schadstoffausstoß bei Benzin-Motoren so lange wie möglich zu verzögern. In der Tat hat die EU-Kommission die Grenzwerte verzögert verschärft. Das ging für Dieselmotoren deutlich schneller.

Diese Absprachen zwischen den Herstellern verstoßen laut „Spiegel Online“ möglicherweise gegen das Wettbewerbsrecht. Die EU-Wettbewerbskommission prüfe das nun. Der Einsatz eines wirksamen Filtersystems könnte zudem um Jahre verzögert worden sein. Die Autobauer selbst wollen sich im Moment nicht zu den Vorwürfen äußern. Sie verweisen auf die laufenden Untersuchungen der Kommission.

Widerrufsjoker: Geld zurück für Benzin-Fahrer

Bestätigen sich die Vorwürfe zu Absprachen des Fünferkartells bei Benzinfahrzeugen, wäre das der nächste „Hammer“ im Abgasskandal. „Inhaber von Benzinern müssen nicht warten, bis auch für ihr Auto eine Manipulation festgestellt worden ist. Viele, die ihr Fahrzeug privat finanziert oder geleast haben, können den Widerrufsjoker ziehen“, weiß der Hamburger Fachanwalt Peter Hahn von HAHN Rechtsanwälte.

„Dank Fehlern in der Mehrzahl aller Autokreditverträge können die meisten Darlehensnehmer noch nach Jahren widerrufen. Ist der Widerruf erfolgreich, werden sie ihr Auto los und erhalten geleistete Zahlungen zurück – eventuell abzüglich eines meist geringen Betrages für gefahrene Kilometer“, ergänzt Hahn.

Ob ein Widerruf für den Einzelnen möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist, prüfen Verbraucher am besten mit Unterstützung eines Fachanwalts. HAHN Rechtsanwälte bietet dazu eine kostenfreie Erstberatung. Die Fachanwälte der Kanzlei vertreten rund 2.000 Mandanten gegenüber der Autoindustrie im Abgasskandal. Sie kämpfen seit mehr als 30 Jahren für die Rechte von geschädigten Verbrauchern und Kapitalanlegern. Dabei zählen sie zu den Top-Five-Kanzleien in Deutschland. HAHN Rechtsanwälte bietet einen kostenfreien Online-Rechner an, mit dem Kreditnehmer überschlagen können, ob sich ein Widerruf für sie rechnen könnte.