Das Landgericht Hamburg hat in den derzeit laufenden Prospekthaftungsverfahren betreffend die „Erste Beteiligungsgesellschaft CPO Produktentanker GmbH & Co. KG“ am 05.04.2017 im Klageregister des elektronischen Bundesanzeigers den Vorlagebeschluss veröffentlicht. Damit sind nun die Voraussetzungen für die Durchführung des Verfahrens nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht geschaffen.
„Der Vorlagebeschluss ist unanfechtbar und für das Hanseatische Oberlandesgericht bindend. Das Oberlandesgericht muss nun den Musterkläger für das Musterverfahren bestimmen und sodann im Klageregister bekannt machen“, erläutert der Hamburger Fachanwalt Oliver Becker von HAHN Rechtsanwälte den weiteren Verfahrensablauf. „Sämtliche derzeit anhängigen und noch anhängig zu machenden Klageverfahren, für die die Entscheidung über die Feststellungsziele im Musterverfahren von Bedeutung ist, werden nunmehr von Amts wegen ausgesetzt“, ergänzt Anwalt Becker.
Sobald das Hanseatische Oberlandesgericht den Musterkläger bestimmt und dies im Klageregister bekannt gemacht hat, läuft für die Anleger des Schiffsfonds CPO Produktentanker eine Frist von sechs Monaten, innerhalb derer die betroffenen Anleger – vertreten durch einen Rechtsanwalt – beim Oberlandesgericht ihre Ansprüche anmelden und so die Verjährung ihrer Ansprüche hemmen können. „Genau hier lauert jedoch eine große Gefahr“, warnt Becker. „Bis das Oberlandesgericht den Musterkläger bekannt gemacht hat, können für zahlreiche Anlegern des Fonds die Schadensersatzansprüche aufgrund des Ablaufs der zehnjährigen Verjährungsfrist bereits verjährt sein, so dass eine Forderungsanmeldung zu spät käme.
“Anlegern des Fonds, die von einem positiven Ausgang des KapMuG-Verfahrens profitieren wollen, rät HAHN Rechtsanwälte daher dazu, sich an kostengünstigen „Sammelklagen“ zu beteiligen, bei denen sich eine Vielzahl von Anlegern zusammenschließt und so das Prozesskostenrisiko unter Umständen sogar unter das Kostenniveau einer individuellen Forderungsanmeldung senken kann. „Für die Anleger kann die Erhebung einer (Sammel-)Klage gegenüber der Forderungsanmeldung deutliche finanzielle Vorteile bieten“, erklärt Fachanwalt Becker.
Betroffene Anleger sollten sich daher sehr zeitnah mit HAHN Rechtsanwälte in Verbindung setzen und sich über die Möglichkeiten der Sammelklage und der Forderungsanmeldung informieren. „Die Verjährungsfristen werden zeitnah ablaufen. Zu lange mit der Geltendmachung der Forderung zu warten, birgt für die Anleger nur unnötige Risiken“, mahnt Becker abschließend zur Eile.