Das Hamburger Abendblatt berichtet in der heutigen Ausgabe von dem Hamburger Ehepaar Anke und Jörge Priesmeyer, das den Widerruf von vier Darlehensverträgen im Dezember 2014 der ING-Diba AG zunächst angedroht hatte. Das Ehepaar wird von dem Hamburger Fachanwalt Peter Hahn von HAHN Rechtsanwälte vertreten. Laut Hamburger Abendblatt entwickle sich die Fehlerhaftigkeit von Widerrufsbelehrungen für die Banken zu einem echten Albtraum. Laut Schätzung von Experten könnte das die Banken einen dreistelligen Milliardenbetrag kosten. Insgesamt gehe es mehrere Millionen von Kreditverträgen. Bisher dürfen laut Hamburger Abendblatt erst bundesweit 200.000 überprüft worden sein. Betroffen seien Baukreditverträge, die ab November 2002 oft mit einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung versehen worden seien.
Verschiedene Senate des Bundesgerichtshofs und zahlreiche Instanzgerichte haben nach Anwalt Hahn entsprechende Formulierungen in Widerrufsbelehrungen als irreführend und damit unwirksam angesehen. „Entspricht die Widerrufsbelehrung inhaltlich und/oder gestalterisch nicht den rechtlichen Vorgaben oder wurde sie unterlassen, steht dem Verbraucher noch immer Widerrufsrecht zu“, so Anwalt Hahn. Ein Widerruf rechnet sich laut Hahn angesichts der aktuell sehr niedrigen Zinsen fast immer. So bringt die Rückabwicklung eines Darlehensvertrages einen erheblichen Zinsvorteil und lässt die Vorfälligkeitsentschädigung entfallen. Der Verbraucher könne dann einen neuen Darlehensvertrag zu den aktuell sehr niedrigen Zinsen abschließen.
Nach Erfahrungen von HAHN Rechtsanwälte kann mit einigen Banken eine außergerichtliche Regelung gefunden werden. „Verbraucher brauchen beim Widerruf von Darlehensverträgen einen längeren Atem. Nach unserer Einschätzung werden in Zukunft noch zahlreiche Banken einknicken und auch vergleichsweise Lösungen anbieten“, so Hahn weiter. „Wenn die Bauzinsen erst wieder deutlich ansteigen, kann es für die Banken bei bereits widerrufenen Darlehensverträgen richtig teuer werden. Dann müssten diese nach unserer Auffassung auch für den Zinsdifferenzschaden aufkommen, der zwischen Widerruf des Darlehens und dem späteren Abschluss eines Neuvertrages entstanden ist.“ Wenn die Bank einen Widerruf eines Darlehens außergerichtlich nicht anerkenne, müsse nach Hahn zunächst geklagt werden. Erst wenn der Rechtsstreit zugunsten des Verbrauchers entschieden worden sei, könne dieser ein Neukonditionenangebot einer anderen Bank annehmen. Bei einem Darlehen über 500.000 EUR mit einer Zinsbindung von 10 Jahren kommt laut Hahn bei einem zwischenzeitlichen Zinsanstieg von zwei Prozentpunkten auf die Bank ein zusätzlicher Schaden von etwa 100.000 EUR zu. „Bei solchen Risiken“, so Hahn, “wird noch so manche Bank schwach werden und sich lieber gleich vergleichen.“