Aufgrund der Freigabe des Schweizer Franken im Januar 2015 geraten viele geschlossene Fonds unter Druck, die eine Frankenfinanzierung aufgenommen haben. Aktuelles Beispiel: Der LHI Fonds Technologiepark Köln, der mittlerweile Insolvenz anmelden musste. Der Fonds hat in insgesamt 7 Objekten in Köln-Braunsfeld investiert. Betroffen sind insgesamt 43 Kommanditisten und 200 stille Gesellschafter, u.a. auch der SHB Innovative Fondskonzepte GmbH & Co. Altersvorsorgefonds KG als Mehrheitsgesellschafter.
Bereits in den letzten Jahren sind aufgrund der Nachbesicherungsansprüche der finanzierenden Bank keine Ausschüttungen vorgenommen worden. „Häufig werden die in den Darlehensverträgen enthaltenen Sicherungsklauseln, so die „Loan-to-Value“-Klausel und die 105 Prozent Währungsklausel, im Hinblick auf die damit verbundenen Risiken unterschätzt“, so Dr. Petra Brockmann. Hahn Rechtsanwälte fordert deshalb, dass diese Kreditsicherheiten und die damit einhergehenden Risiken in den Prospekten näher dargestellt werden. Dieses ist oftmals nicht der Fall.
Bei dem LHI-Fonds Technologiepark Köln wurden seitens der Bank bereits mehrfach Ansprüche auf Nachbesicherung geltend gemacht und infolgedessen freie liquide Mittel verpfändet. Zum Stichtag 31.12.2013 waren bereits 17,41 Mio. EUR an die Bank verpfändet. Erschwerend kam nun Anhang des Jahres die Entkoppelung des Schweizer Franken vom Euro hinzu.
Hahn Rechtsanwälte vertritt betroffene Anleger und bietet insofern zunächst eine kostengünstige Erstbewertung zu einem Pauschalbetrag in Höhe von 50 Euro an. Interessierte können gerne eine formlose Email an info@hahn-rechtsanwaelte senden oder sich unter 0421/24685-0 näher telefonisch informieren. Ansprechpartnerin ist Rechtsanwältin Dr. Petra Brockmann.