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Der Nissan Diesel Skandal

Der Nissan Diesel Skandal in Japan lässt aufhorchen. Auch, wenn es sich hierbei nicht um die gleichen Unregelmäßigkeiten handelt, die bei VW oder Mercedes in Europa und den USA aufgetreten sind, kann man in diesem Zusammenhang von einem Nissan Diesel Skandal sprechen.

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Christian Rugen
Christian Rugen

Rechtsanwalt Christian Rugen ist Partner von HAHN Rechtsanwälte. Der Hamburger hat zahlreiche Grundsatzentscheidungen zu Gunsten von geschädigten Verbrauchern und Bankkunden erkämpft.

Der Nissan Diesel Skandal in Japan

Der japanische Autobauer gab 2018 zu, jahrelang Messwerte von Abgasen gefälscht zu haben, bzw. Tests unter nicht regelkonformen Prüfbedingungen durchgeführt zu haben. Zunächst wurde bekannt, dass Nissan Fahrzeuge von nicht autorisierten Technikern abgenommen worden waren. Dann stellte sich heraus, dass Messgeräte nicht korrekt kalibriert waren und gesetzlich vorgeschriebene Parameter nicht eingehalten oder nachträglich verändert worden waren. Nissan ist dabei nicht der einzige japanische Autobauer, der von dieser Art Abgasskandal betroffen ist. Auch Mitsubishi, Subaru, Yamaha und Suzuki sind in den Skandal verwickelt. Gerade in Japan kommen solche Schummeleien bei der Bevölkerung gar nicht gut an und entsprechend negativ waren die Reaktionen.

Unabhängig davon gibt es aber auch einen Skandal in Europa, da der Navara und der Qashqai mit deutlich erhöhten Stickstoffwerten auf der Straße gegenüber den Prüfstandswerten auffielen. Die Verwendung einer illegalen Abschalteinrichtung konnte Nissan allerdings noch nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden, auch wenn sich der große Unterschied zwischen den gemessenen Werten nicht wirklich erklären ließ. Das Kraftfahrt-Bundesamt berichtet von einer Reduzierung der Wirksamkeit des Systems zur Abgasrückführung im Nissan Navara, die durch einen britischen Bericht festgestellt wurde. Die EU-Kommission sei darüber benachrichtigt worden.

So setzen Sie den Widerrufsjoker ein

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Voraussetzungen für den Widerrufsjoker:

  • Sie müssen den Nissan als Verbraucher gekauft haben, da es sich hier um Verbraucherrecht handelt
  • Der Händler muss Ihnen zusammen mit dem Auto auch den Kreditvertrag vermittelt haben
  • Der Kreditvertrag muss Fehler enthalten (zum Beispiel wird der Verbraucher nicht korrekt über sein Widerrufsrecht belehrt oder es fehlen Pflichtangaben)

Damit dies funktioniert, müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein. Sie müssen den Nissan als Verbraucher gekauft haben, da es sich hier um Verbraucherrecht handelt. Der Händler muss Ihnen zusammen mit dem Auto auch den Kreditvertrag vermittelt haben. Der Kreditvertrag muss Fehler enthalten (zum Beispiel wird der Verbraucher nicht korrekt über sein Widerrufsrecht belehrt oder es fehlen Pflichtangaben).

Bei Unsicherheiten zum letzten Punkt können wir Ihnen weiter helfen, denn HAHN Rechtsanwälte hat bereits mehrere tausend Autokreditverträge geprüft und dabei festgestellt, dass nahezu alle Fehler enthalten.

Nutzen Sie Ihre Rechte und senden Sie uns Ihre Vertragsunterlagen zu. Wir prüfen diese umgehend und erläutern Ihnen, welche Chancen Sie gegen Nissan haben und wie hoch Ihre Rückzahlung sein kann. Diese Erstberatung ist für Sie völlig kostenlos! Bei einem erfolgreichen Autokredit Widerruf geben Sie Ihren Nissan an die Bank zurück und erhalten im Gegenzug Anzahlung und Raten erstattet. Eventuell wird Ihnen eine Nutzungsentschädigung abgezogen, deren Umfang hält sich aber in Grenzen, so dass Sie in der Regel am Ende deutlich besser dastehen, als wenn Sie das Fahrzeug auf dem Gebrauchtwagenmarkt verkaufen würden.