Hahn Rechtsanwälte hat aktuell beim Landgericht Bielefeld ein weiteres Urteil zu Gunsten eines Anlegers erstritten: Die Postbank Finanzberatung AG wurde zur Zahlung von 8.400 Euro Schadensersatz verurteilt. Der Kläger hatte sich aufgrund ihrer Empfehlung im Jahr 2006 mit 10.000 Euro zuzüglich fünf Prozent Agio an dem Lebensversicherungsfonds König & Cie. Deutsche Leben III GmbH & Co. KG beteiligt. Der Fonds investiert in bereits bestehende deutsche Kapitallebens- und Rentenversicherungen.Das Landgericht Bielefeld hat es in seinem Urteil vom 7. Juni 2013 als erwiesen angesehen, dass die Postbank Finanzberatung AG fehlerhaft beraten hat. Zum einen wird eine Pflichtverletzung darin gesehen, dass der Anleger nicht über das Totalverlustrisiko aufgeklärt wurde. Der als Zeuge vernommene Berater hatte den Fonds selbst als konservativ eingeschätzt. Tatsächlich handelt es sich jedoch um eine unternehmerische Beteiligung mit einem Totalverlustrisiko. Eine weitere Pflichtverletzung liegt nach Auffassung des Landgerichts darin, dass der Berater auch nicht darüber informiert hat, dass die Überschuss- und Schlussgewinnbeteiligungen bei den deutschen Lebensversicherungen bereits seit 1999 kontinuierlich rückläufig waren. Das Landgericht hat hierin zu Recht einen aufklärungspflichtigen Umstand gesehen, da die Rentabilität der Fondsgesellschaft und damit der Fondsbeteiligung ganz entscheidend von der Höhe der Überschuss- und Schlussgewinnbeteiligung abhängt.
Ansprechpartnerin für diese Fonds ist Rechtsanwältin Dr. Petra Brockmann (info@hahn-rechtsanwaelte.de; Tel.-Nr. 0421-246850; Fax: 0421-24685-11).