Der Widerruf der Lebensversicherung bietet einige Vorteile gegenüber einer Kündigung. Die möglichen Rückzahlungen sind dabei erheblich höher, da die Versicherungen weniger Kosten berechnen dürfen und alle gezahlten Prämien erstatten müssen. Möglich ist der Widerruf der Lebensversicherung durch fehlende Pflichtangaben im Vertrag oder eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung. Diese ermöglichen dem Verbraucher ein ewiges Widerrufsrecht.
Es lohnt sich!
Der Widerruf der Lebensversicherung ist eine Möglichkeit, die viele Verbraucher haben, ohne sich dessen bewusst zu sein. Im Vergleich zu einer Kündigung oder einem Verkauf lässt sich so viel Geld sparen. HAHN Rechtsanwälte ist eine der erfolgreichsten Kanzleien auf dem Gebiet des Widerrufs und begleitet Sie bei diesem Prozess.
Der Widerruf der Lebensversicherung ist in der Regel nur während der Widerrufsfrist möglich. Diese gilt für 14 oder 30 Tage. Doch diese Frist beginnt nur zu laufen, wenn die Verträge fehlerfrei sind und die Verbraucher korrekt über ihre Rechte aufgeklärt worden sind. Doch das ist oft nicht der Fall. Denn viele Banken haben in ihren Verträgen Fehler gemacht, besonders im Bereich der Widerrufsbelehrung. In solchen Fällen ist der Widerruf der Lebensversicherung auch noch viele Jahre nach Vertragsschluss möglich.
Welche Fehler ermöglichen den Widerruf der Lebensversicherung?
Die Fehler, die den Banken unterlaufen sind und die den Widerspruch der Lebensversicherung möglich machen, sind sehr unterschiedlich. So kann es beispielsweise vorkommen, dass dem Verbraucher nicht alle Unterlagen vorliegen. Meistens sind die Fehler aber in den Widerrufslebehrungen zu finden. Ein Klassiker ist die Formulierung „Die Frist beginnt frühestens….“. Diese stellt bereits eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung dar, da der Verbraucher nicht klar und unmissverständlich erkennen kann, wann die Frist tatsächlich zu laufen beginnt. Auch fehlt oft der Hinweis, dass es ausreichend ist, den Widerruf innerhalb der Frist abzusenden, ankommen kann er auch nach Ablauf der Frist und ist weiterhin gültig. Zudem haben Banken immer wieder den Hinweis vergessen, dass der Widerruf in Schriftform (oder, ab 2002, in Textform) erfolgen muss. Teilweise fehlen auch Pflichtangaben.
Wie funktioniert der Widerruf der Lebensversicherung?
Bei der Kündigung oder dem Verkauf der Lebensversicherung verlieren Sie in der Regel viel Geld. Das liegt daran, dass der Verkaufs- bzw. der Rückkaufswert niedriger ist, als die Prämien, die Sie bisher eingezahlt haben. Zudem bekommen Sie die Abschluss- und die Verwaltungsgebühren nicht zurück. Der Vorteil beim Widerruf der Lebensversicherung ist nun, dass der Vertrag rückabgewickelt wird. Sie sind nämlich so zu stellen, als hätten Sie diesen gar nicht erst abgeschlossen. Das heißt, Sie bekommen alle Prämien erstattet, plus Zinsen. Zudem erhalten Sie auch die Abschluss- und Verwaltungskosten zurück. Der wirtschaftliche Vorteil gegenüber einer Kündigung oder einem Verkauf der Versicherung ist somit eindeutig.
Erfolgreiche Verfahren von HAHN Rechtsanwälte
HAHN Rechtsanwälte hat bereits zahlreiche erfolgreiche Verfahren gegen verschiedene Versicherer geführt und konnte für seine Mandanten erfreuliche Ergebnisse erzielen. So konnten erst im Sommer 2019 zwei Verfahren gegen die Heidelberger Leben positiv abgeschlossen werden. In einem Fall lag der Fehler tatsächlich darin begründet, dass der Hinweis auf die notwendige Schriftform des Widerrufes fehlte. Als Resultat bekam der Kläger seine Prämien plus Zinsen zurück. Zudem wurden ihm auch die Abschluss- und Verwaltungskosten erstattet. Das Landesgericht hatte die Klage zunächst abgewiesen, obwohl es den Fehler im Vertrag ebenfalls anerkannte. Doch es entschied auf Verwirkung und gab dabei der Beklagten Recht. Da der Kläger Beitragserhöhungen widersprochen und auch weitere Verträge abgeschlossen habe, sei klar gewesen, dass er den Vertrag weiterführen wolle. Damit habe er sein Widerrufsrecht, das er aufgrund des fehlerhaften Vertrags hatte, verwirkt.
Das OLG widersprach dem klar. Der Kunde habe sich vertragstreu und vertragstypisch verhalten und damit sein Recht auf Widerruf eben nicht verwirkt. In einem zweiten Fall hatte das OLG Karlsruhe deutlich gemacht, dass es verbraucherfreundlich entscheiden würde, so dass die Versicherung das Urteil des Landgerichts teilweise anerkannte und dem Kläger seine Prämien zurückzahlt.
Auch auf höchstrichterlicher Ebene gibt es bereits klare Urteile. So hat der Bundesgerichtshof 2014 deutlich gemacht, dass der Widerruf der Lebensversicherung möglich ist, wenn Verbraucher nicht ordnungsgemäß über ihr Recht aufgeklärt worden sind. In späteren Urteilen konkretisierte der BGH dies weiter. So müssen bei einem erfolgreichen Widerruf Abschluss- und Verwaltungskosten erstattet werden, ebenso wie Ratenzahlungszuschläge. Auch eine Nutzungsentschädigung steht dem Verbraucher dabei zu. HAHN Rechtsanwälte hat hier schon erfolgreich auf die Zahlung von Zinsen geklagt, die 5% über dem Basiszinssatz liegen.
Bitte beachten Sie, dass wir derzeit keine Erstberatungen und Mandatsübernahmen im Bereich des Widerrufs von Lebens- und Rentenversicherungen anbieten.