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Schiffsbeteiligung


Dr. Petra Brockmann
Dr. Petra Brockmann
Erstellt: 05.09.2019 | Stand: 20.01.2021

Lange Zeit waren Schiffsbeteiligungen eine beliebte Anlegemöglichkeit. Doch in Folge der Krise der Containerschifffahrt haben viele Anleger hohe Verluste mit ihren Schiffsbeteiligungen erlitten. Unter Umständen, nämlich wenn die Emissionsprospekte der Fonds fehlerhaft waren oder die Kunden nicht richtig beraten worden sind, haben Anleger einen Anspruch auf Schadensersatz.

Chance auf Schadensersatz

Viele Anleger, die mit einer Schiffsbeteiligung Verluste gemacht haben, haben eine Chance auf Schadensersatz. Denn oftmals sind Anleger nicht richtig beraten worden oder die Prospekte enthielten schon unrichtige Angaben.

So funktioniert die Schiffsbeteiligung

Schiffsbeteiligungen existieren in der Regel als geschlossene Fonds. Bis zu einem gewissen Kapitalwert können sich Anleger daran beteiligen. Wenn dieser Wert erreicht ist, wird der Fonds geschlossen und es können keine neuen Anleger hinzukommen und die bestehenden Anleger können auch nicht mehr aussteigen (außer sie verkaufen ihre Schiffsbeteiligung an einen neuen Anleger).

Schiffsbeteiligungen haben meistens eine lange Laufzeit von 10 bis 25 Jahren und die Rendite besteht aus den Mieteinnahmen, die durch die Vermietung des Schiffes entstehen. Schiffsbeteiligungen waren viele Jahre lang eine sehr beliebte Kapitalanlage für deutsche Anleger. Das lag unter anderem an Steuervorteilen und einer versprochenen hohen Rendite. Doch im Zuge der Finanz- und Wirtschaftskrise geriet auch die Containerschifffahrt in Probleme und damit auch Schiffsbeteiligungen.

Das Risiko einer Schiffsbeteiligung

Das Problem bei Schiffsbeteiligungen ist, dass diese sehr vom aktuellen Markt abhängen. Gerät die Containerschifffahrt in eine Krise, werden nicht mehr so viele Schiffe benötigt und fahren entweder gar nicht oder werden sehr günstig verchartered. Als Konsequenz für die Anleger bedeutet dies, dass Mieteinahmen wegfallen. Ein weiteres Risiko besteht im Verkauf der Schiffe zum Ende der Laufzeit. Auch hier ist unklar, welche Preise in der Zukunft erzielt werden können, so dass die Rendite aus Mieteinnahmen und Verkauf deutlich unter den versprochenen Summen liegen kann. Letztendlich können Schifffonds aufgrund der wirtschaftlichen Probleme der Containerschifffahrt in die Insolvenz geraten, was für die Anleger gar einen Totalverlust bedeuten kann. Die Krise beginnt zunächst mit ausbleibenden Ausschüttungen und kann mit der Forderung von Nachschüttungen oder gar der Rückforderung von bereits erhaltenen Ausschüttungen weitergehen.

Schiffsbeteiligung und Schadensersatz

Banken oder Anlageberater, die Verbrauchern eine Schiffsbeteiligung empfehlen, müssen diese dabei ordnungsgemäß beraten. Schiffsbeteiligungen und die Branche insgesamt sind äußerst kompliziert und für Laien und private Anleger sehr schwer zu durchschauen. Entsprechend ausführlich und umfangreich muss die Beratung sein. Laut dem BGH müssen Banken und Berater objekt- und anlegergerecht beraten. Gerade das Risiko, das mit einer Schiffsbeteiligung einhergeht, muss von den Beratern ausführlich angesprochen werden. So muss besonders auf das Risiko des Totalverlustes und auf das Zweitmarktrisiko (dass es schwer sein kann, seine Anteile zu verkaufen) hingewiesen werden. Auch über Provisionen (so genannte Kick-Backs) für Bank und Berater muss der potentielle Kunde informiert werden. Wenn diese Beratung ausbleibt, können betroffene Anleger Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen. Dabei erhalten sie ihre Zahlungen zuzüglich Zinsen erstattet und können zukünftig nicht mehr von Dritten belangt werden, die im Rahmen einer Insolvenz eventuell Forderungen stellen können.

Zudem kann die Prospekthaftung zum Tragen kommen. Dies ist der Fall, wenn bereits im Informationsprospekt nicht korrekt über die Anlage informiert wurde. Auch hier sind Schadensersatzansprüche gegenüber den Verantwortlichen möglich.

HAHN Rechtsanwälte – Erfahrung mit Schiffsbeteiligungen

HAHN Rechtsanwälte verfügt über viele Jahre Erfahrung auf dem Gebiet der Schiffsbeteiligungen und hilft Ihnen gerne bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Erst im Juni 2019 konnte HAHN Rechtsanwälte zwei erfreuliche Urteile am Landgericht Bremen erzielen. Dabei ging es um Schiffsbeteiligungen vertreten durch die HTB Zehnte Hanseatische Schifffonds GmbH & Co. KG. Beklagte war dabei die HTB Hanseatische Fondstreuhand GmbH als Gründungs- und Treuhandkommanditistin. Die Kläger erhalten nach dem Urteil ihre gesamten Einzahlungen plus Zinsen erstattet und geben dafür ihre Anteile zurück. Es handelt sich dabei um ein Prospekthaftungsurteil im weiteren Sinne. HAHN Rechtsanwälte konnte in dem Verfahren nachweisen, dass der Prospekt unvollständig und fehlerhaft ist. So wurde eine hohe Planungssicherheit suggeriert und die Risikohinweise dadurch entwertet. Es entstand dadurch ein irreführender Gesamteindruck.

Auch gegen die Lloyds Fonds AG konnte ein positives Urteil erstritten werden. Der betroffene Fonds war insolvent gegangen, so dass die Kläger vor einem Totalverlust standen. Stattdessen bekommen sie nun ihre Einzahlungen plus Zinsen zurück. Auch hier waren fehlerhafte Informationen im Prospekt Grundlage des Urteils.

In einem weiteren Fall wurde eine beratende Bank zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt, da sie nicht anlegergerecht beraten hatte. Dem Anleger sei eine sichere Anlage wichtig gewesen. Der betroffene Schifffonds berge jedoch das Risiko eines Totalverlustes und hätte dem Kunden daher gar nicht angeboten werden dürfen, so das Gericht. Ergebnis des Urteils ist, dass der Kläger seine Zahlungen plus Zinsen zurückbekommt.

Wenn auch Sie in eine Schiffsbeteiligung investiert haben und nun nicht die versprochenen Rendite erhalten oder bei einer drohenden Insolvenz sogar vor dem Totalverlust Ihres Kapitals stehen, dann wenden Sie sich gern an uns. Wir prüfen den Prospekt und/oder die Beratungsunterlagen und teilen Ihnen mit, ob Sie Anspruch auf Schadensersatz haben und wie hoch dieser in etwa ausfallen kann.