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Staatsanwaltschaft Braunschweig erhebt Anklage gegen Winterkorn, Diess und Pötsch im VW Dieselskandal

Braunschweig, 24.09.2019

Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hat bekannt gegeben, dass sie Anklage gegen den ehemaligen VW Vorstandsvorsitzenden Martin Winterkorn, den aktuellen Aufsichtsratsvorsitzenden Hans Dieter Pötsch und den aktuellen Vorstandsvorsitzenden Herbert Diess erhoben hat. Der Vorwurf lautet auf Marktmanipulation.

Die Staatsanwaltschaft ist nach umfangreichen Ermittlungen zu dem Schluss gekommen, dass alle drei Angeklagten den Kapitalmarkt zu spät über die möglichen wirtschaftlichen Folgen des Dieselskandals aufgeklärt haben. Der Gesetzgeber verpflichtet Vorstände von börsennotierten Unternehmen dazu, kursrelevante Ereignisse im Rahmen einer Ad-hoc-Mitteilung öffentlich bekannt zu machen. Die drei Angeklagten hätten sich jedoch bewusst dagegen entschieden, um Verluste der VW AG zu vermeiden, so die Staatsanwaltschaft.

Laut Staatsanwaltschaft wusste Winterkorn spätestens seit Mai 2015 von den Vorwürfen und den zu erwartenden finanziellen Folgen. Pötsch habe seit Ende Juni Bescheid gewusst und Diess seit Ende Juli. Bekannt wurde der Sachverhalt letztendlich jedoch erst am 18.09.2015 mit der Notice of Violation, die durch US-Behörden veröffentlicht worden war. VW selbst informierte die Öffentlichkeit dann am 22.09.2015.

Das Landgericht Braunschweig wird die Zulässigkeit der Anklage nun prüfen. Wann es dann bei einer Zulassung zur Hauptverhandlung kommen wird, ist noch unklar.

Vor dem Oberlandesgericht Braunschweig läuft bereits seit 2018 ein Kapitalanleger-Musterverfahren von VW-Aktionären, die Schadensersatz fordern. Etwa 2.000 Anleger sind Teil dieses Verfahrens. Wann es zu einem Urteil kommen wird, ist unklar, doch ist davon auszugehen, dass die Anklage der Staatsanwaltschaft für neuen Wind im Musterverfahren sorgen wird. Zudem ruhen vor dem Landgericht Braunschweig bereits 1.600 Einzelverfahren, für die das Ergebnis des Musterverfahrens bindend sein wird.

HAHN Rechtsanwälte vertritt im Rahmen des Abgasskandals bundesweit mehr als 3.000 Betroffene. Zahlreiche Schadensersatzklagen aufgrund von illegalen Abschalteinrichtungen in Dieselfahrzeugen konnten bereits gewonnen werden. Die Kläger erhalten dabei den Kaufpreis erstattet und geben das manipulierte Fahrzeug an den Hersteller zurück.