Ökofonds sind im Kommen. Sie ermöglichen es Anlegern, mit gutem Gewissen zu investieren. Doch Vorsicht ist geboten. Auch bei Ökofonds wird nicht immer korrekt beraten und Anleger können Geld verlieren. Unter Umständen besteht in solchen Fällen ein Anspruch auf Schadensersatz. Dies ist möglich bei fehlerhaften Emissionsprospekten oder einer nicht objekt- und anlegergerechten Beratung durch die Bank.
Geld anlegen mit gutem Gewissen?
Ökofonds sind auch bekannt als grüne Fonds, ethisch-ökologische oder nachhaltige Fonds oder auch als Erneuerbare-Energien-Fonds. Sie alle haben gemein, dass Sie den Anlegern die Möglichkeit geben wollen, Geld anzulegen und dabei auch noch ein gutes Gewissen zu haben. Was sind also Ökofonds?
Was macht Ökofonds so öko?
Ökofonds sind deshalb öko, weil ihr Aktienportfolio bestimmte Branchen ausschließt. So wissen die Anleger, dass ihr Geld in bestimmte Firmen nicht fließen kann. Jeder Ökofonds organisiert sein Portfolio aber anders, so dass es sich lohnt, das Kleingedruckte zu lesen, wenn einem der Ausschluss spezieller Branchen besonders wichtig ist. Das kann sich zum Beispiel auf Firmen beziehen, die Waffen herstellen oder auf Ölkonzerne. Viele Ökofonds lehnen zudem Kinderarbeit ab. Auch gibt es einige, die nicht in Firmen investieren, die mit Alkohol, Tabak, Glücksspiel oder Pornographie zu tun haben. Hier muss wie gesagt, jeder für sich entscheiden, welche Investitionen auf jeden Fall ausgeschlossen werden sollen und sich den dazu passenden Ökofonds aussuchen.
Einige Ökofonds verfahren nach dem best-in-class Prinzip. Bei diesem wird nicht grundsätzlich eine ganze Branche ausgeschlossen, sondern es wird das Unternehmen, das in dieser Branche am nachhaltigsten arbeitet in den Fonds mit aufgenommen. Wer besonders hohe Ansprüche hat, für den werden diese Ökofonds also wohl eher nicht geeignet sein.
Ökofonds, wie Erneuerbare-Energien-Fonds, investieren wie der Name schon sagt in neue Energien. Das heißt, sie investieren zum Beispiel in Wasser-, Sonnen- oder Windenergie. Problematisch ist bei diesen Ökofonds, dass erneuerbare Energien sehr stark gefördert werden. Diese Förderungen schwanken aber auch sehr und wenn sie plötzlich wegfallen, haben die Unternehmen Absatzschwierigkeiten.
Generell ist es wichtig, bei Ökofonds darauf zu achten, dass nach dem Aussortieren der ungewollten Branchen oder Firmen noch genug Aktien im Fonds verbleiben. Bei zu wenigen Aktien fällt der Ausgleich von einigen schlecht performenden sonst schwer.
Schadensersatz bei Ökofonds?
Wenn Sie unzufrieden mit Ihren Ökofonds sind und weniger Gewinn gemacht haben als gehofft oder sogar Geld verloren haben, dann haben Sie eventuell einen Anspruch auf Schadensersatz. Dies kann zum einen möglich sein, wenn der Verkaufsprospekt, auf dessen Grundlage Sie die Entscheidung für den Ökofonds getroffen haben, fehlerhaft war. Hierbei greift die so genannte Prospekthaftung. Alternativ kann es auch passieren, dass Verbraucher falsch beraten werden. Die Vorschriften für eine anleger- und objektgerechte Beratung sind klar geregelt, werden aber nicht immer eingehalten. Auch hier kann Ihnen ein Anspruch auf Schadensersatz entstehen.
So müssen Berater vor allem auch auf die möglichen Risiken eingehen und dürfen diese nicht verschweigen. So muss zum Beispiel das Risiko des Totalausfalls des Kapitals zur Sprache kommen und der potentielle Anleger muss darüber informiert werden, dass bereits getätigte Ausschüttungen möglicherweise zurückgefordert werden können. Zudem muss der potentielle Anleger selbst in Betracht gezogen werden. Wie hoch ist seine Risikobereitschaft? Was erhofft er sich aus seiner Beteiligung am Ökofonds? Eventuell erfordert eine ordnungsgemäße Beratung auch, dem Kunden vom Ökofonds abzuraten und ihm lieber ein anderes Finanzprodukt zu empfehlen.
Der Emissionsprospekt von Ökofonds muss wiederum ausführlich und umfassend über das Produkt beraten und darf keine Informationen verschweigen. Der potentielle Anleger muss zudem genug Zeit bekommen, diesen zu lesen und kann ihn nicht erst am Tag der Unterschrift ausgehändigt bekommen (Emissionsprospekte können durchaus 100 Seiten oder mehr lang sein).
Bei Erneuerbare-Energien-Fonds muss der Prospekt zudem ein Gutachten enthalten, das eine Prognose über den möglichen Energieertrag und damit über die Wirtschaftlichkeit des Fonds beinhaltet.
Mit HAHN Rechtsanwälte Schadensersatz bei Ökofonds fordern
HAHN Rechtsanwälte ist auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Kontaktieren Sie uns gerne und senden Sie uns Ihre Unterlagen – wir prüfen, ob auch Sie einen Anspruch auf Schadensersatz haben. Sei es wegen einem fehlerhaften Prospekt oder einer fehlerhaften Beratung.
Als potentieller Anleger lässt man sich vielleicht von den positiven Aspekten eines Ökofonds blenden und achtet nicht darauf, ob die Beratung ordnungsgemäß war. Berater haben in der Regel ein Interesse daran, Fonds zu verkaufen, so dass sie Risiken gerne mal verschweigen oder nicht ausreichend auf sie eingehen. Doch der Kunde muss in der Lage sein, eine informierte Entscheidung zu treffen. So gut man sich vielleicht fühlt, wenn man in einen Ökofonds investiert und damit nachhaltig wirtschaftende Unternehmen unterstützt – wenn man dadurch am Ende Geld verliert, wird man auch nicht glücklich.