Freenet: Daten an SCHUFA und CRIF weitergereicht
Im Sommer 2022 wurde Mobilcom-Debitel in Freenet umbenannt. Das Unternehmen gehört zu den größten Mobilfunkanbietern in Deutschland und hat rund 9 Millionen Kunden.
Das aktuelle Merkblatt (Stand Januar 2022) zum Datenschutz von Freenet Mobile zeigt es deutlich. Unter dem Punkt „Übermittlung von Daten an Wirtschaftsauskunfteien“ heißt es unter anderem:
„Wir übermitteln zum Zweck der Identitäts- und Bonitätsprüfung, zur Wahrung eigener berechtigter Interessen und berechtigten Interessen Dritter sowie zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und zur Verfolgung von Straftaten personenbezogene Daten über die Beantragung, die Aufnahme, die Durchführung und die Beendigung von Vertragsverhältnissen […]“
Und weiter:
„Auskunfteien verarbeiten die erhaltenen personenbezogenen Daten als eigenständig Verantwortliche und verwenden sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Vertragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben.“
Zu den Auskunfteien, die Daten von Freenet bekommen, gehören die SCHUFA, die CRIF und noch drei weitere Unternehmen. Die beschriebenen „personenbezogene Daten über die Beantragung, die Aufnahme, die Durchführung und die Beendigung von Vertragsverhältnissen“ sind sogenannte Positivdaten. Im Gegensatz dazu gibt es negative Daten, die sich zum Beispiel auf nicht bezahlte Rechnungen beziehen und deren Weitergabe an die SCHUFA weithin bekannt ist.
Ansprechpartner für den Datenschutz ist laut Merkblatt übrigens die Klarmobil GmbH, dessen Marke Freenet ist.
Laufendes Verfahren gegen die CRIF
Gegen die CRIF läuft derzeit ein Verfahren, das vom Bayerischen Landesamt für Datenschutz geführt wird. Der Anbieter sammelt in einem Pool namens Telco Information Platform die Positivdaten und stellt sie anderen teilnehmenden Mobilfunkunternehmen zur Verfügung. Branchenexperten sprechen deshalb auch von einer Mini-SCHUFA für die Mobilfundbranche. Doch ob das legal ist, ist fraglich. Ermittelt wird wegen der „Verarbeitung anlasslos übermittelter Vertragsdaten von Mobilfunkunternehmen“.