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Freenet gab Daten an die SCHUFA – Jetzt Schadensersatz fordern

Freenet (bis 2022 Mobilcom-Debitel) hat Daten seiner Kunden ohne Erlaubnis an die SCHUFA weitergegeben.

Für diesen DSGVO-Verstoß können betroffene Kunden Schadensersatz fordern.


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Freenet: Daten an SCHUFA und CRIF weitergereicht

Im Sommer 2022 wurde Mobilcom-Debitel in Freenet umbenannt. Das Unternehmen gehört zu den größten Mobilfunkanbietern in Deutschland und hat rund 9 Millionen Kunden.

Das aktuelle Merkblatt (Stand Januar 2022) zum Datenschutz von Freenet Mobile zeigt es deutlich. Unter dem Punkt „Übermittlung von Daten an Wirtschaftsauskunfteien“ heißt es unter anderem:

„Wir übermitteln zum Zweck der Identitäts- und Bonitätsprüfung, zur Wahrung eigener berechtigter Interessen und berechtigten Interessen Dritter sowie zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und zur Verfolgung von Straftaten personenbezogene Daten über die Beantragung, die Aufnahme, die Durchführung und die Beendigung von Vertragsverhältnissen […]“

Und weiter:

„Auskunfteien verarbeiten die erhaltenen personenbezogenen Daten als eigenständig Verantwortliche und verwenden sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Vertragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben.“

Zu den Auskunfteien, die Daten von Freenet bekommen, gehören die SCHUFA, die CRIF und noch drei weitere Unternehmen. Die beschriebenen „personenbezogene Daten über die Beantragung, die Aufnahme, die Durchführung und die Beendigung von Vertragsverhältnissen“ sind sogenannte Positivdaten. Im Gegensatz dazu gibt es negative Daten, die sich zum Beispiel auf nicht bezahlte Rechnungen beziehen und deren Weitergabe an die SCHUFA weithin bekannt ist.

Ansprechpartner für den Datenschutz ist laut Merkblatt übrigens die Klarmobil GmbH, dessen Marke Freenet ist.

Laufendes Verfahren gegen die CRIF

Gegen die CRIF läuft derzeit ein Verfahren, das vom Bayerischen Landesamt für Datenschutz geführt wird. Der Anbieter sammelt in einem Pool namens Telco Information Platform die Positivdaten und stellt sie anderen teilnehmenden Mobilfunkunternehmen zur Verfügung. Branchenexperten sprechen deshalb auch von einer Mini-SCHUFA für die Mobilfundbranche. Doch ob das legal ist, ist fraglich. Ermittelt wird wegen der „Verarbeitung anlasslos übermittelter Vertragsdaten von Mobilfunkunternehmen“.

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Wenn Sie vom Datenskandal betroffen sind

Urteil des LG München: Datenweitergabe an SCHUFA verstößt gegen DSGVO

Handy Display

Die Verbraucherschutzzentrale Nordrhein-Westfalen hat die drei Branchenriesen Telekom, Vodafone und Telefónica (O2) aufgrund der Weitergabe von Positivdaten an die SCHUFA verklagt. Und im Fall der Telefónica vor dem Landgericht München bereits Recht bekommen. Das Gericht untersagte es dem Anbieter, weiterhin diese Daten an die SCHUFA zu geben, da es sich dabei um einen Verstoß der DSGVO handeln würde. Das Urteil lässt sich auch auf andere Anbieter wie Freenet anwenden.

Nach dem Urteil und im Zuge der aktuellen Berichterstattung über die Praxis entschieden sich die Mobilfunkanbieter gemeinsam mit der SCHUFA, Daten von 20 Millionen Handyvertragskunden zu löschen, die bei der SCHUFA hinterlegt sind. Angeblich fiel die Entscheidung aufgrund der Einschätzung der Datenschutzkonferenz, die die Weitergabe der Daten für nicht DSGVO-konform hält. Allerdings hat sie dies bereits im Herbst 2021 bekannt gegeben. Dass die Daten ausgerechnet jetzt, zwei Jahre später, gelöscht werden, ist schon verwunderlich.

Dass diese Positivdaten Auswirkungen auf den SCHUFA-Score haben, hat das Unternehmen inzwischen bestätigt. So kann es sein, dass ein Servicekonto, dass für einen Freenet-Kunden bei der SCHUFA angelegt wurde, zu einer Verschlechterung des Scores führen kann. Obwohl der Freenet-Kunde immer pünktlich seine Rechnungen bezahlt.

EuGH Urteil zum SCHUFA Score

Im Dezember 2023 äußerte sich der EuGH zu einigen Fragen, die ihm das VG Wiesbaden zum SCHUFA Score vorgelegt hatte. Der EuGH kommt dabei zu dem Schluss, dass es verboten ist, den Score maßgeblich zur Entscheidungsfindung für die Vergabe von Krediten und Verträgen zu nutzen. Ausnahmen sollen zwar möglich sein. Doch der EuGH hat starke Bedenken, ob die deutsche Ausnahmeregelung mit europäischem Recht vereinbar ist. Da auch das VG Wiesbaden diese Zweifel geäußert hatte, ist zu erwarten, dass nach seinem Urteil der SCHUFA Score nicht mehr so wie bisher genutzt werden darf.

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Schadensersatz von Freenet fordern – so gehts

Freenet, beziehungsweise Mobilcom-Debitel hat mit der Weitergabe von Kundendaten an die SCHUFA gegen die DSGVO verstoßen. Die betroffenen Kunden haben dadurch einen Schaden erlitten – immateriell oder sogar ganz konkret einen materiellen, indem sich aufgrund des Servicekontos der SCHUFA-Score soweit verschlechtert hat, dass sich dies auf angebotene Kredite ausgewirkt hat.

Deshalb steht ihnen ein Schadensersatzanspruch zu. Artikel 82 Absatz 1 der DSGVO sagt deutlich:

„Jede Person, der wegen eines Verstoßes gegen diese Verordnung ein materieller oder immaterieller Schaden entstanden ist, hat Anspruch auf Schadensersatz gegen den Verantwortlichen oder gegen den Auftragsverarbeiter.“

Unserer Auffassung nach sind dabei bis zu 5.000,00 Euro möglich. Und selbst, wenn es weniger wäre: Der Europäische Gerichtshof hat hinsichtlich DSGVO-Schadensersatzforderungen erst kürzlich geurteilt, dass es hier keine Bagatellgrenze gibt.

Zudem hat der EuGH die Hürde für Betroffene heruntergesetzt, einen immateriellen Schaden nachzuweisen, indem er am 14.12.2023 urteilte:

Allein der Umstand, dass eine betroffene Person infolge eines Verstoßes gegen die DSGVO befürchtet, dass ihre personenbezogenen Daten durch Dritte missbräuchlich verwendet werden könnten, kann einen „immateriellen Schaden“ darstellen.

Beantragen Sie eine kostenlose SCHUFA-Auskunft, um herauszufinden, ob auch für Ihren Freenet-Handyvertrag ein Servicekonto eingerichtet wurde. Oder noch einfacher: Überlassen Sie es uns, diese Anfrage zu stellen und wir sagen Ihnen, ob Sie betroffen sind und Schadensersatz von Freenet fordern können.