HAHN Rechtsanwälte ist Ihr Anwalt für Versicherungsrecht. Zu unseren Mandanten zählen Verbraucher, aber auch Privatanleger, Family Offices und institutionelle Anleger.
HAHN Rechtsanwälte – Ihr Anwalt für Versicherungsrecht
Lebensversicherung widerrufen
Sie denken darüber nach, Ihre Lebensversicherung zu kündigen? Dann sollten Sie kurz inne halten und durch einen Anwalt für Versicherungsrecht prüfen lassen, ob in Ihrem Fall nicht ein Widerruf bzw. Widerspruch in Frage kommen könnte. Warum Sie die Lebensversicherung widerrufen statt kündigen sollten? Weil Sie dadurch wesentlich mehr Geld zurückbekommen. Denn bei einem Widerruf erhalten Sie grundsätzlich Ihre bereits gezahlten Beträge erstattet und bekommen obendrein "Zinsen" von dem Versicherer, da dieser mit Ihrem Geld wirtschaften konnte. Diese Beträge sind regelmäßig deutlich höher als der Rückkaufswert, den Sie bei einer Kündigung erhalten.
EIn Widerruf ist möglich, wenn sich im Vertrag Fehler befinden. Ein klassischer Fehler ist die nicht ordnungsgemäße Belehrung über das Widerspruchsrecht. Besonders oft ist dabei unklar, wann die Widerspruchsfrist beginnt. In diesem Fall beginnt sie gar nicht und Sie können auch viel später noch widersprechen.
Ebenfalls wird von den Versicherungen oft übersehen, dass die Widerspruchs-, Widerrufs- oder Rücktrittsbelehrungen drucktechnisch hervorgehoben sein müssen, so dass der Verbraucher diese nicht übersehen kann. Die Fehler können also ganz unterschiedlicher Natur sein. Oft hängt es einem einzigen Wort. Deshalb lohnt es sich, einen Anwalt für Versicherungsrecht prüfen zu lassen, ob auch Ihr Vertrag betroffen ist.
Bitte beachten Sie, dass wir derzeit keine Erstberatungen und Mandatsübernahmen im Bereich des Widerrufs von Lebens- und Rentenversicherungen anbieten.
Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht
Sie sind berufsunfähig, doch die Versicherung weigert sich zu zahlen? Solch eine Situation kann schnell die Existenz bedrohen. Berufsunfähigkeitsversicherer versuchen häufig Gründe zu finden, warum sie vermeintlich nicht zahlen müssen. Sie werfen Versicherungsnehmern vor, falsche Angaben bei den Gesundheitsfragen gemacht zu haben, behaupten, es greife ein Risikoausschluss ein oder glauben nicht an Invalidität. Als Anwalt für Versicherungsrecht haben wir all diese Ausreden schon gehört. Die Versicherung darf zwar Zahlungen aus den oben genannten Gründen verweigern. Bezüglich unrichtiger Gesundheitsangaben gilt dies jedoch nur, wenn der Versicherungsnehmer etwa vor Vertragsabschluss deutlich über die Folgen einer Pflichtverletzung belehrt wurde. Viele Versicherer erfüllen diese Informationspflichten nicht ausreichend, so dass die Berufsunfähigkeitsversicherung selbst bei fehlerhaften Antworten auf die Gesundheitsfragen zahlen muss. Wenn auch Ihre Versicherung sich weigert zu zahlen, senden Sie uns gerne Ihre Unterlagen zu. HAHN Rechtsanwälte prüft diese kostenfrei.
Lebensversicherungen und der Brexit
Der Brexit sorgt allerorten für Chaos und Unsicherheit. Nicht nur bei Politikern und in der Wirtschaft, auch bei Verbrauchern. Und ganz besonders bei jenen, die über eine britische Lebensversicherung verfügen, wie beispielsweise die der Clerical Medical oder der Standard Life. Diese waren seit Mitte der 1990er Jahre aufgrund von prognostizierten sehr hohen Renditen beliebt bei Anlegern. Doch seit der Jahrtausendwende sieht dies anders aus und viele Anleger sind verunsichert. Der Brexit hebt diese Verunsicherung nun auf ein noch höheres Level. Das Problem: Die britischen Versicherungen übertragen ihre Portfolios an Firmen im EU-Ausland, um den Unwägbarkeiten des Brexits in der Heimat zu umgehen. So überträgt Standard Life seine Verträge auf eine Tochtergesellschaft in Irland, während die Verträge der Clerical Medical nun über eine Firma in Luxemburg laufen. In Großbritannien waren die Verträge durch den Sicherungsfonds FSCS geschützt. Einen solchen gibt es aber weder in Irland, noch in Luxemburg. Ein weiteres Problem ergibt sich aus der Tatsache, dass britische Lebensversicherungen bis zu 100% ihres Kapitals in Aktien investieren können. Der Aktienmarkt wird durch den Brexit aber ebenso verunsichert, wie andere Felder.
Ein Widerruf kann hier Abhilfe schaffen. Dies ist möglich, wenn Ihnen nicht alle Unterlagen oder Informationen zur Verfügung gestellt wurden oder keine ordnungsgemäße Widerspruchsbelehrung erfolgt ist. Der Widerspruch ist gegenüber einer Kündigung vorteilhafter, denn hierbei werden Abschluss- und Verwaltungskosten nicht in Abzug gebracht. Zudem haben Sie einen Anspruch auf Nutzungsersatz auf den investierten Sparanteil.
Bitte beachten Sie, dass wir derzeit keine Erstberatungen und Mandatsübernahmen im Bereich des Widerrufs von Lebens- und Rentenversicherungen anbieten.