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Widerruf Immobiliendarlehen


Rechtsanwalt Peter Hahn M.C.L Kanzleigründer & Partner
Peter Hahn, M.C.L
Erstellt: 05.09.2019 | Stand: 16.05.2023

Verbraucher können den Widerruf eines Immobiliendarlehens auch viele Jahre nach dem Vertragsschluss noch durchführen, wenn der Vertrag Fehler enthielt. Das können zum Beispiel fehlende Pfilchtangaben sein oder eine fehlerhafte Widerrufsinformation. Der Vorteil des Widerrufs gegenüber einer Kündigung ist unter anderem, dass man die oftmals sehr hohe Vorfälligkeitsentschädigung nicht zahlen muss.

Vorfälligkeitsentschädigung sparen

Der Widerruf des Immobiliendarlehens kann auch viele Jahre nach Vertragsschluss noch möglich sein. Nämlich dann, wenn die Bank den Kunden nicht ordnungsgemäß belehrt hat. Gegenüber einer Kündigung hat der Widerruf des Immobiliendarlehens große wirtschaftliche Vorteile.

Bei diesen Fehlern ist der Widerruf von Immobiliendarlehen möglich

Der Widerruf eines Immobiliendarlehens ist eigentlich nur bis 14 Tage nach Vertragsabschluss möglich. Dann läuft die Widerrufsfrist ab und man kann höchstens noch kündigen, dies aber auch nur unter bestimmten Voraussetzungen. Doch es gibt eine Möglichkeit, den Widerruf auch noch später zu erklären, und zwar mit Hilfe des Widerrufsjokers. Dieser lässt sich unter bestimmten Voraussetzungen einsetzen. Die 14-tägige Widerrufsfrist bei Immobiliendarlehen beginnt nämlich nur zu laufen, wenn dem Kunden alle Unterlagen vorliegen und er zudem korrekt belehrt wurde. Gerade die ordnungsgemäße Belehrung scheint aber für viele Banken eine unüberwindbare Hürde darzustellen, so dass viele von ihnen in den Verträgen Fehler gemacht haben. Die Fachanwälte von HAHN Rechtsanwälte können diese Fehler erkennen und Ihnen auch ausrechnen, wie hoch Ihre Rückzahlungsansprüche bei einem Widerruf des Immobiliendarlehens sein werden. Wir bieten Ihnen eine kostenfreie und unverbindliche Erstberatung an, im Rahmen derer wir Ihre Unterlagen prüfen und auswerten.

Es bietet sich an, die Unterlagen von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen zu lassen, denn die Fehler sind schwer zu erkennen. Manchmal fehlen zum Beispiel Pflichtangaben, was ein juristischer Laie kaum merken wird. Teilweise haben die Banken in den Unterlagen zwei verschiedene, sich widersprechende Widerrufsbelehrungen stehen. Selbst wenn eine davon korrekt sein sollte, wird es durch die zweite für den Kunden stark verwirrend und es kann nicht mehr von einen klaren und unmissverständlichen Belehrung die Rede sein, wie es der Gesetzgeber fordert. Sehr oft beziehen sich die Fehler auf den Beginn der Widerrufsfrist. So heißt es in einigen Fällen, die Frist beginne erst, wenn dem Kunden die Information vorliege, welche Aufsichtsbehörde für den Darlehensgeber zuständig sei. Diese Information bekommt der Kunde dann aber nie.

Sehr gerne berufen sich Banken zu ihrer Verteidigung auf die so genannte Gesetzlichkeitsfiktion. Diese gilt, wenn Banken Mustertexte zur Belehrung verwenden. Sollten in diesen Fehler enthalten sein, kann man diese der Bank nicht anlasten. Allerdings gilt dieser Schutz nur, wenn die Banken den Text auch wirklich eins zu eins übernehmen. Wenn sie diesen verändern, Abschnitte löschen oder hinzufügen, verlieren sie diesen Schutz. Auch dies ist bei vielen Banken vorgekommen.

Die Fehler können also sehr unterschiedlich sein und betreffen manchmal nur einzelne Wörter oder Formulierungen, die dann für eine nicht ordnungsgemäße Belehrung, und damit für eine nicht gestartete Widerrufsfrist und in letzter Konsequenz für die Möglichkeit des Widerrufs des Immobiliendarlehens sorgen.

Erst im März 2020 urteilte der Europäische Gerichtshof, dass der Kaskadenverweis ein solcher Fehler ist, der den späteren Widerruf von Immobiliendarlehen möglich macht. Dabei wird der Verbraucher nicht in klarer und prägnanter Form über sein Widerrufsrecht belehrt, sondern von einer Vorschrift zur nächsten verwiesen. Dieses Urteil bedeutet, dass ein Widerruf von Immobiliendarlehen, die Verbraucher zwischen dem 11.06.2010 und dem 20.03.2016 abgeschlossen haben, noch immer möglich ist.

Widerruf von Immobiliendarlehen - die Vorteile

Ein großer Vorteil gegenüber einer vorzeitigen Kündigung ist die Tatsache, dass der Kunde die Vorfälligkeitsentschädigung nicht zu zahlen braucht. Diese kann bei einer hohen Restschuld durchaus teuer werden. Wer einen alten Kredit mit hohen Zinsen bedienen muss und lieber zu einem neuen Kredit mit niedrigeren Zinsen umschulden möchte, der lässt sich durch die hohe Vorfälligkeitsentschädigung manchmal von einer Kündigung abschrecken und zahlt lieber den alten Kredit weiter. Doch mit Hilfe des Widerrufs des Immobiliendarlehens kann man diese Strafzahlung umgehen und so viel Geld sparen. Ein weiterer Vorteil ist die Möglichkeit, ein schon vereinbartes Forward-Darlehen ablehnen zu können, ohne die hohe Nichtabnahmeentschädigung zahlen zu müssen.

Auch bei einer schon erfolgten Kündigung inklusive Zahlung der Vorfälligkeitsentschädigung ist ein Widerruf des Immobiliendarlehens noch immer möglich. In diesem Fall bekommen Sie die Zahlung erstattet. Und das sogar mit Zinsen.

Wenn auch Sie wissen wollen, ob noch heute ein Widerruf Ihres Immobiliendarlehens möglich ist, senden Sie uns einfach Ihre Unterlagen zu. Wir prüfen diese kostenlos auf Fehler und nennen Ihnen auch Ihre möglichen Ansprüche. Wenn man die hohen Werte von Immobiliendarlehen betrachtet, dann geht es bei einem Widerruf um hohe Summen, die eingespart werden können. Und je früher man sich angesichts der aktuell extrem niedrigen Zinsen dazu entscheidet und umschuldet, desto mehr kann man sparen.