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Auch die Widerrufsbelehrungen der DSL Bank sind oft fehlerhaft und damit noch widerruflich

, 26.06.2015

Alle von HAHN Rechtsanwälte überprüfte Darlehensverträge der DSL Bank - einer Tochter der Deutsche Postbank AG – wiesen fehlerhafte Widerrufsbelehrungen auf und sind damit noch widerrufbar. Das hat der Hamburger Fachanwalt Peter Hahn festgestellt. Deshalb haben jetzt zahlreiche Kunden der DSL Bank mit HAHN Rechtsanwälte Kontakt aufgenommen und wollen ihre Darlehensverträge widerrufen. Und das aus gutem Grund. Denn in zahlreichen Verträgen der DSL Bank heißt es in der Widerrufsbelehrung: “Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung.“

„Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist eine solche Belehrung unzureichend, da sie den Verbraucher nicht eindeutig über den Beginn der Frist belehrt“, sagt Anwalt Hahn. Denn die Verwendung des Wortes „frühestens“ ermögliche es dem Verbraucher nicht, den Fristbeginn ohne weiteres zu erkennen. Er vermag lediglich zu entnehmen, dass die Widerrufsfrist „jetzt oder später“ beginne. Das heißt: Der Beginn des Fristablaufs hänge gegebenenfalls noch von weiteren Voraussetzungen ab. Der Verbraucher werde jedoch im Unklaren gelassen, welche weiteren Umstände das sein sollen. Auch auf den Wortlaut der BGB-Info-Verordnung, der Gesetzesfiktion zukommt, könne sich die DSL Bank nicht berufen, weil ihre Widerrufsbelehrung dem Muster nicht wortgleich entspricht. Zahlreiche Instanzgerichte haben eine entsprechende Formulierung in Widerrufsbelehrungen als irreführend und damit unwirksam angesehen.

„Entspricht die Widerrufsbelehrung inhaltlich und/oder gestalterisch nicht den rechtlichen Vorgaben oder wurde sie unterlassen, steht dem Verbraucher noch immer Widerrufsrecht zu,“ so Anwalt Hahn. Und das gelte für alle Darlehensverträge, die nach dem 1. November 2002 abgeschlossen worden sind. Ein erfolgreicher Widerruf rechnet sich laut Hahn. So bringt eine Rückabwicklung des Darlehensvertrages einen erheblichen Zinsvorteil und lässt die Vorfälligkeitsentschädigung entfallen. Der Verbraucher könne dann einen neuen Darlehensvertrag abschließen und von den aktuellen niedrigen Zinsen profitieren.

Wie der Widerruf eines Darlehensvertrages erfolgreich durchgesetzt werden kann, darüber informiert HAHN Rechtsanwälte auf einer kostenfreien Veranstaltungsreihe in verschiedenen Orten Norddeutschlands. Außerdem bietet HAHN Rechtsanwälte zurzeit allen betroffenen Verbrauchern eine kostenfreie Überprüfung eines Immobiliendarlehensvertrages auf Fehlerhaftigkeit der Widerrufsbelehrung an. Generell sind in Einzelfällen mit den darlehensfinanzierenden Banken auch außergerichtliche Vergleiche  möglich. Eine besondere Eigenart der DSL Bank ist es laut Hahn, dass diese mehrfach auf Widerrufserklärungen von Verbrauchern nicht reagiert hat. Deswegen hat sich HAHN Rechtsanwälte über dieses unseriöse Geschäftsgebaren beim Bundesaufsichtsamt für das Finanzwesen beschwert.