So läuft eine Diesel Klage gegen Fiat ab
Wenn sich in Ihrem Fiat (oder in Ihrem Wohnmobil auf der Basis des Fiat Ducato oder des Iveco) eine unzulässige Abschalteinrichtung befindet, dann haben Sie Anspruch auf Schadensersatz. Das Vorgehen bei einer solchen Diesel Klage ist genau wie bei den bisher schon betroffenen Modellen von VW, Daimler, Audi und anderen.
Die Gerichte entschieden hier in der Vergangenheit gemäß § 826 BGB auf eine vorsätzliche und sittenwidrige Schädigung der Käufer. Denn diese sind ungewollt einen Vertrag eingegangen. Hätten sie von der Abschalteinrichtung und der dadurch drohenden Stilllegung gewusst, hätten sie den Kaufvertrag kaum unterzeichnet. Der Schaden ist ihnen damit bereits mit dem Kauf des Wagens in Form einer ungewollten Verpflichtung entstanden.
Wird Fiat im Zuge einer solchen Diesel Klage zu Schadensersatz verurteilt, wird der Vertrag rückabgewickelt. Der Käufer wird demnach so gestellt, als hätte er diesen nie unterschrieben. Das bedeutet, er kann das manipulierte Fahrzeug an den Hersteller zurückgeben und bekommt im Gegenzug den Kaufpreis (abzüglich einer Nutzungsentschädigung) erstattet.
Nach einem EuGH Urteil vom 21.03.2023 und einem BGH Urteil vom 26.06.2023 ist es auch möglich, bei einer unzulässigen Abschalteinrichtung Schadensersatz nach § 823 BGB zu fordern - und zwar ganz ohne eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung nachweisen zu müssen. Bereits eine fahrlässige Handlung durch den Hersteller kann einen solchen Anspruch auslösen. Dies macht es betroffenen Fiat und Wohnmobilbesitzern sehr viel einfacher, ihre Forderungen durchzusetzen. Bei einem Erfolg können sie ihr Fahrzeug behalten und bekommen einen Teil des Kaufpreises (gemäß BGH zwischen 5% und 15%) zugesprochen. Im November 2023 bestätigt der BGH, dass dies auch für Wohnmobile gilt.
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Urteile gegen Fiat
Seit Anfang 2021 gibt es erste Urteile gegen Fiat im Abgasskandal. Im Folgenden eine Auswahl.
Landgericht Koblenz, Versäumnisurteil vom 01.03.2021, 12 O 316/20:
Es handelte sich um das Wohnmobil Zefiro 266TL von der Firma Roller Team. Es basiert auf dem Fiat Ducato, hat einen 2,3 Liter Motor und verfügt über die Abgasnorm Euro 6. Laut Gericht hat der Kläger aufgrund von vorsätzlicher und sittenwidriger Schädigung aus § 826 BGB einen Schadensersatzanspruch. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs und unter Anrechnung einer Nutzungsentschädigung bekommt der Kläger den Kaufpreis erstattet. Zudem muss FCA (Fiat Chrysler Autombiles als beklagte Partei) wie in diesen Fällen üblich Zinsen ab Rechtshängigkeit zahlen.
Landgericht Stade, Versäumnisurteil vom 15.04.2021, 2 O 12/21:
Betroffen war das Modell T699 HB Fresh vom Hersteller Forster. Das auf dem Fiat Ducato basierende Wohnmobil verfügt über einen 2,3 Liter Motor und die Abgasnorm Euro 6b. Auch hier bestätigte das Gericht einen Anspruch auf Schadensersatz. Der Kläger kann das Fahrzeug zurückgeben und bekommt, unter Anrechnung einer Nutzungsentschädigung, den Kaufpreis erstattet. Versäumnisurteil bedeutet dabei, dass die Anwälte der Beklagten gar nicht erst erschienen sind und gar nicht erst den Versuch machten, sich zu verteidigen. Die Gerichte sahen die Vorwürfe der Kläger deshalb als zugestanden an.
Inzwischen gibt es noch weitere Versäumnisurteile dieses Gerichts.
Landgericht Görlitz, Versäumnisurteil vom 11.05.2021, 5 O 28/21:
In diesem Verfahren ging es um das Modell 398 XLB des Wohnmobil-Herstellers Challenger. Auch dieses basiert auf dem Fiat Ducato. Der Kläger warf Fiat vor, die Abgasnachbehandlung nach 22 Minuten zu deaktivieren. So würde das Fahrzeug auf dem Prüfstand wesentlich sauberer sein, als in Wirklichkeit. Da auch hier die Anwälte von Fiat nicht erschienen, erging ein Versäumnisurteil und Fiat wurde zu Schadensersatz verurteilt.
Landgericht Gera, Versäumnisurteil vom 31.05.2021, 7 O 103/21:
In diesem Fall war ein Wohnmobil des Herstellers Carado betroffen. Genau ging es um das Modell T 337. Es verfügt über einen 2,3 Liter Motor und die Abgasnorm Euro 6. Auch hier wurde Fiat aufgrund des Timers zu Schadensersatz verurteilt - Fiats Anwälte waren nicht vor Gericht erschienen und hatten die Vorwürfe demnach unkommentiert stehen gelassen.
Landgericht Nürnberg-Fürth, Versäumnisurteil vom 09.07.2021, 19 O 737/21:
Das nächste Gericht verurteilt Stellantis aufgrund einer vorsätzlichen und sittenwidrigen Schädigung zu Schadensersatz. Bei dem Fahrzeug handelt es sich um einen Sun Ti 650 MF Platinum Selection des Wohnmobil-Herstellers Knaus. Der nun erfolgreiche Kläger hatte das Wohnmobil im Juli 2017 für 63.350,00 Euro erworben. Das auf einem Fiat Ducato besierende Fahrzeug verfügt über einen 2,3 Liter Motor. Das Gericht warf dem Konzern dabei vor, aus reinem Gewinnstreben gehandelt zu haben.
Landgericht Stade, Teilversäumnisurteil vom 17.08.2021, 2 O 175/21:
Aufgrund eines manipulierten Wohnmobils von Pilote (auf Fiat Ducato Basis) wurde der Händler dazu verurteilt, den Kaufpreis zu mindern und dem Kläger 25% davon zu erstatten. Bei einem Kaufpreis von über 70.000 Euro ergibt sich daraus eine Rückerstattung von fast 18.000 Euro. Hierbei handelt es sich um den sogenannten kleinen Schadensersatz. Die Käufer können das Wohnmobil dabei behalten und bekommen einen Teil des Kaufpreises zurück.
Landgericht Arnsberg, Versäumnisurteil vom 19.08.2021, 1-1 O 205/21:
Beim streitgegenständlichen Wohnmobil handelt es sich um einen Profila 660 HB von Eura Mobil. Er nutzt einen Multijet 130 Motor von Fiat und verfügt über die Abgasnorm Euro 5. Da die Verteidigung von Fiat gar nicht erst vorstellig wurde, erkannte das Gericht den klägerischen Vortrag an und verurteilte Fiat zu Schadensersatz.
Landgericht Oldenburg, Versäumnisurteil vom 02.09.2021, 4 O 767/21:
Das Gericht verurteilte Stellantis (Fiat) zu Schadensersatz. Zudem wurde auch der Händler verurteilt, da sich das Fahrzeug noch in der zweijährigen Gewährleistung befand. Dieser muss dem Kläger nun ein fabrikneues und gleichwertiges Fahrzeug im Tausch gegen das alte zur Verfügung stellen. Dabei handelt es sich um das Modell Exsis T 768 von Hymer.
Landgericht Schwerin, Versäumnisurteil vom 15.09.2021, 1 O 143/21:
Stellantis wird erneut zu Schadensersatz verurteilt. Dabei muss das manipulierte Wohnmobil (ein T65 von Sunlight) zurückgenommen und dem Kläger der Kaufpreis in Höhe von über 50.000 Euro erstattet werden. Eine Nutzungsentschädigung muss sich der Kläger dabei nicht anrechnen lassen.
Landgericht Heilbronn, Versäumnisurteil vom 21.09.2021, 11 O 13/21:
Für ein 2013 gekauftes Wohnmobil von Carthago muss Stellantis Schadensersatz leisten. Auch in diesem, auf dem Fiat Ducato basierenden Wohnmobil, war demnach eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Timers eingebaut worden.
Landgericht Kleve, Versäumnisurteil vom 27.09.2021, 22 O 69/21:
Das Gericht verurteilte Fiat zu Schadensersatz. Der Kläger hatte das gebrauchte Wohnmobil im Juli 2019 erworben. Der Kaufpreis, den er nun gegen Rückgabe des Fahrzeugs von Fiat erstattet bekommt, betrug 36.400,00 Euro.
Landgericht Dortmund, 21 O 285/21:
Fiat wurde dazu verurteilt, ein Wohnmobil zurückzunehmen und im Gegenzug gut 51.000,00 Euro zu erstatten. Bei dem streitgegenständlichen Wohnmobil handelt es sich um einen LMC Cruiser Comfort Line 671 G.
Landgericht Hildesheim, Versäumnisurteil vom 18.10.2021, 4 O 212/21:
Das Gericht verurteilte den Händler, dem Kläger ein neues, mangelfreies Fahrzeug zu liefern. Bei dem streitgegenständlichen Wohnmobil handelt es sich um das Modell S 65SL der Firma Sun Living.
Landgericht Frankenthal, Versäumnisurteil vom 27.10.2021, 5 O 40/21:
Fiat muss dem Kläger nach diesem Urteil den Kaufpreis in Höhe von 52.320,00 Euro erstatten - gegen Rückgabe des Wohnmobils. Das Gericht legte dabei keine abzuziehende Nutzungsentschädigung fest. Bei dem Fahrzeug handelt es sich um das Modell 2Win der Firma Pössl. Es ist mit einem Fiat Ducato Motor ausgestattet, der laut Gericht über eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Timers verfügt.
Landgericht Baden-Baden, Versäumnisurteil vom 08.11.2021, 2 O 107/21:
Sowohl Stellantis als auch FCA Italy wurden vom Landgericht Baden-Baden gemeinsam zu Schadensersatz verurteilt. Beim streitgegenständlichen Wohnmobil handelt es sich um das Modell Van Ti 600 MEG von Knaus Tabbert, das mit einem Fiat Ducato Motor der Abgasnorm Euro 5 ausgestattet ist.
Landgericht Limburg, Versäumnisurteil vom 03.12.2021, 1 O 404/21:
Nun trifft es auch den Wohnmobilhersteller Miller. Fiat wird aufgrund einer unzulässigen Abschalteinrichtung im Modell "Virginia" zu Schadensersatz verurteilt. Erneut handelt es sich um ein Versäumnisurteil, da Fiat weiterhin der Verhandlung fernbleibt und gar nicht erst den Versuch macht, sich zu verteidigen.
Landgericht Landau, Urteil vom 06.12.2021, 2 O 169/21:
Hier handelt es sich nicht wie bisher um ein Versäumnisurteil. Obwohl Fiat sich vor Gericht verteidigt hat, wurde der Autobauer zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt. Streitgegenständlich war ein Wohnmobil vom Modell V 600 G des Herstellers Pilote. Es nutzte einen 3,0 Liter Motor von Fiat und verfügte über die Abgasnorm Euro 5b. Das Gericht urteilte, dass Fiat gegen Rückgabe des Fahrzeugs den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten muss. Die maximale Laufleistung wurde dabei auf 300.000 km festgelegt. Auch zusätzliche Ausgaben, die der Kläger nach dem Kauf für Veränderungen am Wohnmobil hatte, werden ihm dabei erstattet.
Landgericht Bamberg, Versäumnisurteil vom 16.12.2021, 41 O 22/21:
Das Landgericht Bamberg sprach mit einem Versäumnisurteil dem Käufer eines Ayers Rock von Hymer Schadensersatz zu. Auch dieser verfügte über einen 2,3 Liter Multijet Motor von Fiat.
Landgericht Meiningen, Urteil vom Januar 2022, 1 O 425/21:
Streitgegenständlich war das Modell Nexxo T660 von Bürstner. Aufgrund einer unzulässigen Abschalteinrichtung sah das Gericht eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung des Käufers und verurteilte Fiat deshalb zu Schadensersatz.
Landgericht Kempten, Urteil vom 21. Januar 2022, 33 O 665/21:
Schadensersatz für einen Sunlight T60.
Landgericht Ravensburg, Urteil vom 31. Januar 2022, 2 O 114/21:
Fiat wurde bei einem Dethleffs Advantage 6511 zu Schadensersatz verurteilt.
Landgericht Landshut, Urteil vom 18.03.2022, 54 O 1306/21:
Nächste Verurteilung von Fiat. Auch hierbei handelt es sich ausdrücklich nicht um ein Versäumnisurteil. Das heißt, Fiat hat versucht sich zu verteidigen, war aber nicht erfolgreich. Das Gericht sah eine vorsätzliche und sittenwidrige Schädigung des Käufers. Dabei ging es um das Modell 367 Mageo Premium von Challenger. Fiat wurde dabei zum sogenannten kleinen Schadensersatz verurteilt. Das heißt, der Käufer behält das Wohnmobil und bekommt von Fiat eine Entschädigung. Die Kaufpreisminderung liegt bei 15% und macht bei einem Kaufpreis von 65.000,00 Euro gut 9.700,00 Euro aus, die Fiat dem erfolgreichen Kläger zahlen muss.
Landgericht Stuttgart, Urteil vom 14.04.2022, 20 O 147/21:
Erneut muss Fiat für einen manipulierten Ayers Rock von Hymer Schadensersatz zahlen.
Landgericht Dessau-Roßlau, Urteil vom 14.04.2022, 4 O 315/21:
Auch das Landgericht Dessau-Roßlau verurteilt Fiat zu Schadensersatz. Streitgegenständlich war ein Wohnmobil von Knaus.
Landgericht Dortmund, Urteil vom 03.05.2022, 3 O 542/20:
Das LG Dortmund verurteilte FCA zur Zahlung von Schadensersatz für einen manipulierten Carado T447 mit Fiat Ducato Basisfahrzeug und Fiat Motor.
Landgericht Stuttgart, Urteil vom 12.05.2022, 20 O 58/21:
Bei diesem Verfahren wurde nicht nur FCA, sondern auch der Hersteller selbst zu Schadensersatz verurteilt. Dabei handelt es sich um die Knaus Tabbert AG. Betroffen war das Modell Boxstar. Gegen Rückgabe des manipulierten Wohnmobils bekommt der Kläger Schadensersatz in Höhe von fast 50.000,00 Euro zugesprochen.
OLG Köln, Beschluss vom 24.02.2022, 28 U 55/21:
Das Oberlandesgericht Köln deutet in einem Beschluss an, die Berufung von Fiat gegen ein Urteil des LG Aachen zurückweisen zu wollen. Es würde damit die Verurteilung von Fiat zu Schadensersatz bestätigen. Das LG Aachen hatte mit einem Versäumnisurteil Fiat bei einem Chausson Twist zu Schadensersatz verurteilt. Der Kläger sollte gegen Rückgabe des Wohnmobils 37.706,02 Euro erstattet bekommen. Der Kaufpreis hatte bei 41.400,00 Euro gelegen.
Diesel Klagen gegen Fiat vor Oberlandesgerichten erfolgreich
Nachdem der BGH seine Rechtsprechung an die des EuGH angepasst und somit sehr viel verbraucherfreundlicher geworden ist, sprechen Gerichte bei Diesel Klagen nun regelmäßig nach § 823 BGB Schadensersatz zu - auch bei Fiat beziehungsweise Wohnmobilen.
So beispielsweise die Oberlandesgerichte Koblenz und Naumburg, die im Herbst 2023 jeweils 3.000,00, bzw. 5.000,00 Euro zusprachen. Bei den betroffenen Wohnmobilen hinter diesen Fiat Diesel Klagen handelt es sich um ein Hymercar Grand Canyon und ein Wohnmobil der Marke Sunlight.
Im November 2023 bestätigte der BGH explizit, dass die neue Rechtsprechung auch für Wohnmobile auf Basis des Fiat Ducato gilt.
Österreichischer Oberster Gerichtshof spricht 15% Entschädigung zu
Im Dezember 2023 fiel am obersten österreichischen Gerichtshof (vergleichbar mit dem deutschen BGH) ein wegweisendes Urteil. Der OGH sprach dem Kläger eine Entschädigung in Höhe von 15% zu, da ein Sachverständiger zu dem Ergebnis gekommen war, dass das Wohnmobil aufgrund der unzulässigen Abschalteinrichtung (der Timer von Fiat) 15% weniger wert war, als der ursprünglich gezahlte Kaufpreis. Es handelt sich um ein Hymer Wohnmobil auf Basis eines Fiat Ducato, weshalb Stellantis (Fiat) die Beklagte war.
Alternative zur Klage: Der Autokredit Widerruf
Sie fahren einen Fiat oder ein Wohnmobil auf Fiat Basis? Dann müssen Sie leider damit rechnen, dass sich in Ihrem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung befindet. Sie haben damit einen Anspruch auf Schadensersatz. Sollten sich keine unzulässige Abschalteinrichtung nachweisen lassen, kann Ihr Diesel dennoch vom Abgasskandal betroffen sein. Zum einen durch Fahrverbote, die es in immer mehr Städten gibt und die Dieseln mit der Abgasnorm Euro 5 und darunter die Einfahrt in einzelne Straßen oder ganze Innenstädte verbieten. Zudem leiden Diesel allgemein an starken Wertverlusten.
Betroffene Autofahrer haben aber noch einen zweiten Weg, den sie gehen können, um sich von ihrem Diesel zu lösen – und zwar nicht, indem sie diesen unter Wert verkaufen. Stattdessen haben Autohalter, die ihren Wagen finanziert haben, in sehr vielen Fällen die Möglichkeit, ihren Autokredit zu widerrufen. Das trifft auch auf finanzierte Wohnmobile zu. Aus eigener Erfahrung wissen wir, dass eine große Mehrheit der Autokreditverträge fehlerhaft ist. Das bedeutet: Sie können noch immer widerrufen werden, denn die 14-tägige Widerrufsfrist ist nie in Lauf getreten.
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