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Diesel Klage - So klagen Sie im Abgasskandal auf Entschädigung

Mit unserer Erfahrung gegen Mercedes, Audi, BMW und andere Hersteller vorgehen

Seit einem BGH Urteil aus dem Juni 2023 haben Diesel Klagen besonders große Aussichten auf Erfolg. Denn Kläger müssen dem Hersteller keinen Vorsatz mehr nachweisen. Schon, wenn fahrlässig eine unzulässige Abschalteinrichtung eingebaut wurde, kann eine Diesel Klage Erfolg haben und ein Anspruch auf Entschädigung gegeben sein. Aktuelle Urteile gegen BMW, Mercedes, Fiat, Opel und andere bestätigen dies!


So funktioniert die Diesel Klage nach dem BGH-Urteil

Am 26.06.2023 änderte der BGH seine bisherige Rechtsprechung im Abgasskandal und gab Diesel Klagen damit neues Feuer. Denn nun entfällt der bisher notwendige Nachweis einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung. Schon durch den fahrlässigen Einbau einer unzulässigen Abschalteinrichtung entsteht ein Anspruch auf Entschädigung - den sogenannten Differenzschaden. Laut BGH stehen den geschädigten Autokäufern Entschädigungssummen in Höhe von 5% bis 15% des Kaufpreises zu. 

Der BGH folgte mit seiner neuen Einschätzung einem EuGH Urteil aus dem März 2023. Dieser hatte damals bereits klar gemacht, dass auch nach § 823 BGB verurteilt werden könne und Fahrlässigkeit ausreicht. Die Hürden für betroffene Verbraucher, mit ihrer Diesel Klage Erfolg zu haben, sind damit deutlich gesunken - und ihre Chancen gestiegen

Die neue Art der Diesel Klage wird von den Gerichten der unteren Instanzen schnell anerkannt. Schon wenige Wochen nach der Entscheidung des BGH fallen die ersten positiven Urteile und es kommen ständig neue hinzu. Auch auf Ebene der Oberlandesgerichte gibt es nun regelmäßig Verurteilungen - von BMW, Fiat (Wohnmobile), Opel oder Mercedes

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HAHN Rechtsanwälte ist seit 2001 ausschließlich für Verbraucher tätig und gehört zu den erfolgreichsten Kanzleien im Abgasskandal gegen VW, Audi, Porsche und Mercedes.

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Diesel Klage - Erfahrung von HAHN Rechtsanwälte nutzen

HAHN Rechtsanwälte zählt zu den erfahrensten und erfolgreichsten Kanzleien, wenn es darum geht, Schadensersatz für betroffene Autofahrer im Abgasskandal durchzusetzen. Wir vertreten beispielsweise deutschlandweit die meisten Mandanten im Mercedes Dieselskandal und konnten das erste rechtskräftige Urteil eines Oberlandesgerichts im Abgasskandal um manipulierte 3,0 Liter Motoren der Audi AG erreichen.

Unsere Erfahrung mit den betroffenen Motoren, den illegalen Abschalteinrichtungen und den Verteidigungsstrategien der Hersteller wächst mit jedem Verfahren, das wir betreuen. Millionen Fahrzeuge mit vielen verschiedenen Dieselmotoren und unterschiedlichen Abschalteinrichtungen sind betroffen. Wir kennen uns mit den manipulierten Autos aus - sei es solchen mit der Abgasnorm Euro 5 oder Euro 6.

Wir wissen, in welchem Auto sich welche Funktion befindet und wie diese dafür sorgen, dass die Abgasreinigung auf dem Prüfstand optimal arbeitet, während sie auf der Straße nur mit halber Kraft oder gar nicht arbeitet. 

Auch mit der "neuen" Diesel Klage konnten wir bereits Erfolge feiern. So sind wir verantwortlich für Verurteilungen der Daimler AG durch das Landgericht Stuttgart und das Oberlandesgericht Hamm und konnten auch eine Diesel Klage gegen Opel vor dem Oberlandesgericht Zweibrücken erfolgreich zu Ende bringen. 


Manipulierte Mercedes Diesel - Urteile gegen Daimler

Unter anderem haben wir uns auf den Mercedes Abgasskandal spezialisiert. Mit einer erfolgreichen Mercedes Diesel Klage können Sie sich wehren, wenn Daimler auch in ihrem Diesel eine unzulässige Abschalteinrichtung eingebaut hat und Sie unter den entsprechenden negativen Folgen leiden (Wertverlust, Diesel Fahrverbot, drohende Stilllegung, erhöhte Spritkosten nach dem Software-Update...). Der Mercedes Abgasskandal ist dabei im Jahr 2020 vor den Oberlandesgerichten angekommen. Innerhalb kürzester Zeit fielen zwei Urteile von OLGs, ein drittes wies ein Verfahren zudem an das zuständige Landgericht zurück. Anfang 2021 ging diese sehr erfreuliche Entwicklung weiter. Die Oberlandesgerichte Celle, Saarbrücken, Nürnberg und Köln setzten die Daimler AG mit Hinweisen stark unter Druck. All diese Verfahren werden von uns geführt und zeigen unsere Vormachtstellung hinsichtlich der Diesel Klagen gegen Daimler.

Die Oberlandesgerichte Köln (Mercedes-Benz Marco Polo), sowie OLG Naumburg (Mercedes GLK) haben die Daimler AG bereits nach § 826 BGB aufgrund von vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verurteilt.

Urteile nach der neuen Entwicklung vor dem BGH

Mercedes muss sich nach der neuen Entwicklung vor dem BGH warm anziehen. HAHN Rechtsanwälte konnte innerhalb kurzer Zeit Verurteilungen zum Differenzschaden (§ 823 BGB) vor dem Landgericht Stuttgart (am Stammsitz von Daimler), sowie vor dem OLG Hamm erreichen. Das Oberlandesgericht stufte die Kühlmittel-Solltemperaturregelung als unzulässig ein und sprach eine Entschädigung in Höhe von 9% des Kaufpreises zu. 

Zudem ist auch das alte Schadensersatz-Modell noch nicht tot. So verurteilte erst im Herbst 2023 das Oberlandesgericht Köln die Daimler AG aufgrund von vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu Schadensersatz - auch dies durch eine von uns geführte Diesel Klage.


Audi wird von Oberlandesgerichten verurteilt

Auch im Audi Dieselskandal ist HAHN Rechtsanwälte federführend. So sind wir verantwortlich für das erste rechtskräftige Urteil eines Oberlandesgerichts im Dieselskandal um manipulierte 3,0 Liter Motoren, die von der Audi AG entwickelt wurden. Neben diesem Urteil des OLG Koblenz konnten wir ein weiteres vor dem OLG Naumburg erreichen. In beiden Fällen ging es um einen Audi SQ5. Auch unsere Diesel Klage vor dem OLG Düsseldorf war erfolgreich. Audi muss zahlen und zwar für einen manipulierten Porsche Cayenne. 

Diverse weitere verbraucherfreundliche Urteile konnten wir vor Landgerichten erreichen. Unter anderem zum Audi A6, aber auch zum Audi Q5 (letzteres am Landgericht Nürnberg-Fürth).

Audi hat verschiedene Abschalteinrichtungen in seinen Dieseln verwendet, die neben den Gerichten auch das KBA für unzulässig halten. Dazu gehören die Akustikfunktion und die schnelle Motoraufwärmfunktion.

Hunderttausende Audi-Modelle sind deshalb von verpflichtenden Rückrufen betroffen. Das bedeutet aber auch: Betroffene Kunden haben Anspruch auf Schadensersatz, den sie mit Hilfe einer Diesel Klage gegenüber der Audi AG durchsetzen können.

Audi ist gleich in mehrfacher Hinsicht vom Abgasskandal betroffen. Zunächst baute das Unternehmen Motoren vom Typ EA 189 in seine Fahrzeuge ein. Dieser war vom VW-Konzern entwickelt und gebaut und zudem an die VW-Töchter Audi, sowie Seat und Skoda geliefert worden. Gleiches gilt für den neuen VW-Motor EA 288 (der in Euro-6-Dieseln verwendet wird). Auch dieser verfügt über illegale Abschalteinrichtungen. Der BGH hat Anfang 2021 mit einem Urteil festgestellt, dass Audi als Autobauer, aber nicht Motorhersteller dabei keine Haftung übernehmen muss. Für Audi-Besitzer macht dies jedoch keinen Unterschied. Sie können stattdessen gegen die Volkswagen AG als Motorherstellerin klagen. Von wem sie letztendlich den Schadensersatz bekommen, ist unerheblich.

Nun hat Audi jedoch auch selbst aktiv die vom Unternehmen selbst produzierten 3,0 und 4,2 Liter Dieselmotoren manipuliert. Hierfür ist Audi natürlich verantwortlich. Zudem sind diese Motoren auch an VW (unter anderem für den Touareg) und an Porsche (für den Macan, den Cayenne und den Panamera) geliefert worden. Auch bei diesen Fahrzeugen kann Audi deshalb auf Schadensersatz verklagt werden. Kläger sind hier regelmäßig, auch auf der Ebene der Oberlandesgerichte erfolgreich. So wurde Audi bereits vom OLG Schleswig-Holstein für einen manipulierten Porsche Cayenne verurteilt.

Das Ergebnis für Verbraucher ist das gleiche wie bei erfolgreichen Klagen gegen Mercedes oder VW, bei denen Schadensersatz aus § 826 BGB zugesprochen wird. Das betroffene Fahrzeug geht an den Hersteller zurück. Dieser muss dem Verbraucher den Kaufpreis erstatten. Für die gefahrenen Kilometer müssen sich erfolgreiche Kläger eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen. Der wirtschaftliche Vorteil gegenüber dem Verkauf des manipulierten Audis ist dabei in aller Regel ganz erheblich.

Chancen steigen nach BGH Entscheidung

So wie bei anderen Herstellern auch, haben auch Audi-Fahrer nach der neuen BGH-Rechtsprechung sehr gute Chancen, eine Entschädigung von bis zu 15% des Kaufpreises zu erhalten. So hat das OLG Karlsruhe bereits 10% bei einem Cabrio mit 3.0 Liter Motor zugesprochen - hier handelt es sich vermutlich um einen Audi. Ursächlich war das ominöse Thermofenster. 


Schadensersatzklagen gegen VW nach wie vor erfolgreich

Mit dem Diesel-Motor des Typs EA189 von VW begann der Abgasskandal. Im September 2015 musste VW zugeben, die Abgasreinigung von Millionen Dieseln manipuliert zu haben. Das betraf derweil den gesamten VW-Konzern, also auch Audi-Fahrzeuge und solche von Seat und Skoda. Im Mai 2020 machte ein BGH-Urteil klar, dass VW-Kunden wegen vorsätzlicher und sittenwidriger Schädigung einen Anspruch auf Schadensersatz haben.

Bereits kurz zuvor war eine Sammelklage (bzw. korrekt "Musterfeststellungsklage"), die der Verbraucherzentrale Bundesverband gegen VW geführt hatte, mit einem Vergleich beendet worden. Durch diesen VW-Vergleich bekamen hunderttausende Kunden eine Entschädigung zugesprochen. Viele gingen jedoch auch leer aus, weil VW der Meinung war, ihnen stünde kein Anspruch zu. Diese Kläger, ebenso wie jene, die sich gar nicht an der Sammelklage beteiligt hatten, konnten ihren Anspruch individuell durchsetzen - umso erfolgreicher nach dem die BGH-Entscheidung für Klarheit gesorgt hatte.

Zu den Kunden, die leer ausgingen, gehörten auch solche, die ihr Fahrzeug erst nach September 2015 erworben hatten. Auch der BGH bestätigte, dass sie nicht mehr sittenwidrig geschädigt worden seien und deshalb keinen Anspruch hätten. Hier ist das letzte Wort jedoch noch nicht gesprochen. Denn durch die aktuelle Entwicklung könnte bei diesen Fahrzeugen auf Basis des Software-Updates Schadensersatz zugesprochen werden. Klar ist nämlich inzwischen, dass VW das Update nutzte, um zwar eine Abschalteinrichtung zu entfernen, die betroffenen Autos dafür aber mit dem Thermofenster auszustatten - eine Anschalteinrichtung, die ebenfalls unzulässig ist und aktuell reihenweise für erfolgreiche Diesel Klagen sorgt. 

Hinzu kommt ein neuer VW-Dieselskandal, dieses Mal zum Motortyp EA 288. Auch dieser nutzt eine unzulässige Abschalteinrichtung. Dass auch hier ein Anspruch auf Schadenersatz besteht, haben bereits das OLG Köln, sowie diverse Landgerichte bestätigt (§ 826 BGB). 

Volkswagen ist jedoch noch auf einem weiteren Weg in den Abgasskandal verwickelt. Nämlich mit dem VW Touareg, der mit einem manipulierten Audi-Motor ausgestattet ist. Sowohl die Euro 5, als auch die Euro 6 Version wurden bereits durch das Kraftfahrt-Bundesamt verpflichtend zurückgerufen. Mit dem OLG Oldenburg hat bereits ein erstes Oberlandesgericht auch in diesem Zusammenhang Schadensersatz (§ 826 BGB) zugesprochen.

VW wird ebenfalls unter den neuen Diesel Klagen zu leiden haben, denn das nachträglich eingebaute Thermofenster im Motor EA189, der mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattete Motor EA288 oder der manipulierte Touareg können ihren Käufern alle Entschädigungszahlungen einbringen.

Diesel Klagen aktuell gegen BMW, Opel und Fiat erfolgreich

Die aktuellen Diesel Klagen laufen sehr erfolgreich. Auch gegen Hersteller, die man bisher vielleicht gar nicht so sehr mit dem Dieselskandal in Verbindung gebracht hatte, beziehungsweise die bisher vor Gerichten nicht viel einstecken mussten. 

Beispielsweise Opel. Obwohl zahlreiche Fahrzeuge verpflichtend zurückgerufen werden mussten, nachdem das KBA eine unzulässige Abschalteinrichtung in ihnen ausgemacht hatte, gab es nur sehr wenige erfolgreiche Diesel Klagen gegen Opel. Das ändert sich nun. Im Nachgang zur BGH-Entscheidung haben gleich zwei Oberlandesgerichte (Dresden und Zweibrücken) Opel zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt - jeweils 5% des Kaufpreises bekommen zwei Opel Zafira Fahrer erstattet (ein Fahrzeug war dabei in der Zwischenzeit sogar schon wieder verkauft worden). Beide Diesel Klagen waren aufgrund des vorhandenen Thermofensters erfolgreich.

Auch BMW trifft es hart. So sprach das OLG Bamberg dem Käufer eines BMW X1 10% des Kaufpreises als Entschädigung zu, auch dies aufgrund des Thermofensters. 

Auch für Fiat kommt es nun knüppeldick. Das OLG Koblenz und das OLG Naumburg sprachen zwei Wohnmobil-Fahrern 5% bez. 10% des Kaufpreises zu - weil mit dem Thermofenster eine unzulässige Abschalteinrichtung vorhanden war.