Im August 2023 verschickt Opel Schreiben und ruft damit Diesel mit der Abgasnorm Euro 6d in die Werkstatt zurück. Betroffen ist mindestens der Opel Zafira. Die Fahrzeuge müssen ein Software-Update bekommen. Dabei handelt es sich soweit bekannt um die ersten Fahrzeuge der Abgasnorm Euro 6d, die im Abgasskandal betroffen sind.
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Opel verschickt im Sommer 2023 erneut Rückrufschreiben. Diese sind besonders brisant, denn sie betreffen Diesel mit der Abgasnorm Euro 6d. Auch diese sind nun offenbar im Abgasskandal betroffen, darunter der Opel Zafira.
Rückruf für Euro 6d Diesel von Opel
Opel-Kunden sind schockiert: Derzeit verschickt das Unternehmen Schreiben, in denen unter der Betreffzeile
Achtung: Rückrufaktion!
und mit der internen Nummer
Nr. KGV, A00000121
Kunden darüber informiert werden, dass ihr Fahrzeug in die Werkstatt muss. Betroffen von diesem aktuellen Rückruf ist unter anderem der Opel Zafira. Besonders erschreckend ist dabei, dass es sich um sehr neue Fahrzeuge handelt, die über die Abgasnorm Euro 6d verfügen. Auch diese sind nun offenbar im Opel Abgasskandal betroffen, denn sie müssen ein Software-Update bekommen. Genauer heißt es, die Kalibrierung des Motorsteuergeräts (ECU) müsse aktualisiert werden, "um die Konformität der neuesten Emissionsvorschriften sicherzustellen". Intern läuft dieser Opel Rückruf unter der Nr. KGV, A00000121. Die angeschriebenen Kunden werden aufgefordert, sich umgehend mit ihrem Opel-Service-Partner in Verbindung zu setzen.
Zahlreiche Rückrufe im Opel Dieselskandal
Dies ist nicht der erste Rückruf im Opel Dieselskandal. Bereits zuvor hatte das KBA angeordnet, dass diverse Modelle (darunter Corsa, Zafira, Insignia, Astra und Cascada) ein Software-Update bekommen mussten, mit dem eine unzulässige Abschalteinrichtung entfernt wird. Auch diese betrafen Diesel mit der Abgasnorm Euro 6, jedoch mit älteren Baujahren.
Schadensersatz im Opel Dieselskandal
Auch Opel ist im Dieselskandal betroffen und nun offenbar auch mit ganz neuen Fahrzeugen, die bereits über die Abgasnorm Euro 6d verfügen. Käufer von Fahrzeugen, die über eine unzulässige Abschalteinrichtung verfügen, haben Anspruch auf Schadensersatz. Das hat nun auch der BGH eindrücklich bestätigt, indem er es betroffenen Autofahrern leichter machte, ihre Ansprüche durchzusetzen. Denn im Gegensatz zu bisher, als diese nachweisen mussten, dass sie vom Hersteller vorsätzlich und sittenwidrig geschädigt worden sind, fällt diese Hürde nun weg. Schon der fahrlässige Einbau einer unzulässigen Abschalteinrichtung kann einen Anspruch auf Schadensersatz begründen, so der BGH.
Im September 2023 zeigt die neue BGH Rechtsprechung erste Wirkung: Das OLG Dresden ist das erste Oberlandesgericht, das Opel im Dieselskandal zu Schadensersatz verurteilt.
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