Landgericht Aschaffenburg, Urteil vom 09.07.2024 - 51 O 50/23 - Tipico

Das Landgericht Aschaffenburg spricht einem Spieler rund 175.000 Euro zu, die dieser bei Online-Sportwetten und Online-Glücksspielen auf Tipico verloren hatte. Zwischen dem 13.04.2014 und dem 08.10.2020 verlor der Spieler 175.542,40 Euro bei Online-Sportwetten und zwischen dem 30.10.2016 und dem 17.06.2020 630,00 Euro bei Online-Glücksspielen. 

Weder für Online-Sportwetten, noch für Online-Glücksspiel besaß Tipico während dieses Zeitraums eine Lizenz. Für Online-Sportwetten erhielt der Anbieter diese erst am 09.10.2020 und für Online-Glücksspiel (virtuelle Automatenspiele, Slots) erst am 06.10.2022.

Solange keine deutsche Lizenz vorlag, war das Angebot von Tipico illegal. Die Einzahlungen erfolgten ohne rechtliche Grundlage und die Verträge sind als nichtig einzustufen. Das Gericht verurteilte deshalb die Tipico Co. Ltd. (für Online-Sportwetten) und die Tipico Games Ltd. (für Online-Glücksspiel) zur Erstattung der Verluste.