Landgericht München I, Urteil vom 12.08.2025 - 3 O 5051/25 - Bwin

Das Landgericht München I verurteilte die hinter bwin stehende Electra Works Limited Gibraltar am 12.08.2025 zur Rückzahlung von Verlusten aus Online-Sportwetten und Online-Casinospielen. 

Der Kläger nahm zwischen dem 22.06.2014 und dem 08.10.2020 über die Website bwin.com/de an Online-Sportwetten und Online-Casinospielen teil. In diesem Zeitraum verlor er rund 45.000 Euro

Die Electra Works Limited Gibraltar besaß nie eine Lizenz, um in Deutschland legal Online-Glücksspiele anzubieten. Erst zum 09.10.2020 erhielt das Schwesterunternehmen bwin (Deutschland) Limited eine solche Lizenz für Online-Sportwetten. Lizenzen für virtuelle Automatenspiele und Online-Poker folgten erst im November 2022. 

Aufgrund der nicht vorhandenen deutschen Lizenz war das Angebot von bwin zum Zeitpunkt, als der Kläger es nutzte, illegal. Seine Einzahlungen erfolgten somit ohne rechtliche Grundlage. Das Gericht verurteilte den damaligen Betreiber von bwin deshalb zur Erstattung der Verluste.