Landgericht Ulm, Urteil vom 23.05.2025 - 3 O 376/24 - Pokerstars
Zwischen Dezember 2015 und Oktober 2022 verlor ein Spieler über 75.000 Euro durch das Angebot von Pokerstars. Er nahm dabei sowohl an Online-Pokerspielen, als auch an Online-Sportwetten und Online-Casinospielen teil. Im streitgegenständlichen Zeitraum wurde Pokerstars durch die TSG Interactive Gaming Europe Limited mit Sitz auf Malta betrieben. Diese besaß jedoch keine in Deutschland gültige Lizenz für Online-Glücksspiel. Das Angebot war somit illegal, der Vertrag zwischen Spieler und Anbieter nichtig und die Verluste müssen deshalb zurückgezahlt werden.
Erst zum 22.03.2023 erhielt die Reel Germany Limited als neuer Betreiber von Pokerstars eine Lizenz für Online-Poker und virtuelle Automatenspiele. Am 17.06.2024 erhielt zudem die Cyan Blue International Limited eine Lizenz, um über Pokerstars Online-Sportwetten anbieten zu dürfen.