Landgericht Augsburg, Urteil vom 28.10.2024 - 035 O 801/24 - Mr Green
Das Landgericht Augsburg verurteilt die Mr Green Limited zur Rückzahlung von Spielverlusten in Höhe von über 6.000,00 Euro, die dem Kläger zwischen Mai und Juli 2019 entstanden sind. Er hatte auf der Plattform Mr Green an virtuellen Automatenspielen (Slots) teilgenommen. Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder erteilte erst am 20.03.2023 eine Lizenz für das Angebot auf Mr Green (an den Rechtsnachfolger 888 Germany Limited). Ohne deutsche Lizenz war das Angebot von Mr Green illegal und die Verträge zwischen dem Anbieter und dem Spieler nichtig. Mr Green muss die Verluste deshalb erstatten.