Landgericht Berlin II, Urteil vom 19.06.2024 - 50 O 232/23 - Pokerstars

Das Landgericht Berlin II verurteilte die ehemalige Betreiberin der Pokerstars Plattform, die TSG Interactive Gaming Europe Ltd., zur Erstattung von Glücksspielverlusten in Höhe von über 11.000,00 Euro. Der Kläger hatte zwischen August 2013 und Februar 2023 an Online-Glücksspielen, darunter auch Online-Sportwetten, bei Pokerstars teilgenommen. Während dieser Zeit verfügte der Betreiber jedoch nicht über eine Lizenz, um in Deutschland legal Online-Glücksspiele anbieten zu können. Der Vertrag zwischen dem Spieler und dem Betreiber ist deshalb als nichtig einzustufen. Die TSG Interactive Gaming Europe Ltd. muss dem Kläger seine Verluste zurückzahlen. Inzwischen ist Pokerstars auch in Deutschland legal. Zum 22.03.2023 erhielt der jetzige Betreiber, die Reel Germany Limited, eine Lizenz für Online-Poker und virtuelle Automatenspiele. Eine Lizenz für Online-Sportwetten auf Pokerstars erhielt der Betreiber Cyan Blue International Limited am 17.06.2024.