Landgericht Berlin II, Urteil vom 21.10.2024 - 27 O 468/22 - Pokerstars

Zur Erstattung von fast 5.000 Euro verurteilte das Landgericht Berlin II die TSG Interactive Gaming Europe Ltd. - der Kläger hatte diese Summe bei Online-Glücksspielen auf der Pokerstars Website verloren. Hauptsächlich hatte er dabei Online-Poker gespielt. Die TSG Interactive Gaming Europe Ltd. besaß jedoch nie eine in Deutschland gültige Lizenz für Online-Poker und auch nicht für andere Glücksspielarten. Erst der jetzige Betreiber von Pokerstars, die Reel Germany Limited, erhielt eine solche Lizenz für Online-Poker im März 2023.

Solange keine deutsche Lizenz vorhanden war (eine von der Malta Gaming Authority ausgestellte Lizenz ist in Deutschland nicht gültig) war das Pokerstars Angebot illegal. Das Gericht verurteilte den damaligen Betreiber deshalb zur Erstattung der Verluste.