Landgericht Berlin II, Urteil vom 23.12.2024 - 6 O 67/24 - Pokerstars
Das Landgericht Berlin II verurteilte die TSG Interactive Gaming Europe Ltd. zur Erstattung von Spielverlusten, die einem Spieler durch das Online-Angebot von Pokerstars entstanden sind. Er hatte in der Zeit von 2014 bis 2023 an Online-Glücksspielen auf der Website von Pokerstars teilgenommen. Der Betreiber der Seite, die TSG Interactive Gaming Europe Ltd., besaß jedoch nie eine Lizenz, um in Deutschland legal Online-Glücksspiele anzubieten. Der jetzige Betreiber von Pokerstars, die Reel Germany Limited, erhielt eine solche Lizenz für Online-Poker und virtuelle Automatenspiele am 22.03.2023.
Ohne Lizenz war das Angebot von Pokerstars jedoch illegal. Der Vertrag zwischen dem Betreiber und dem Spieler war nichtig und die Einzahlungen sind ohne rechtliche Grundlage erfolgt. Das Gericht verurteilte Pokerstars deshalb dazu, dem Spieler seine Verluste in Höhe von über 8.000 US-Dollar zu erstatten.