Landgericht Berlin II, Urteil vom 29.07.2024 - 36 O 175/23 - Tipico
Das Landgericht Berlin II verurteilt die Tipico Co. Ltd. zur Erstattung von Sportwettenverlusten in Höhe von fast 30.000 Euro. Der Kläger hatte diese Summe zwischen dem 06.09.2013 und dem 08.10.2020 bei Tipico verloren. Erst am 09.10.2020 hatte Tipico eine Lizenz zum Anbieten von Online-Sportwetten erhalten. Ein Aspekt der Verteidigung von Tipico war, dass der Anbieter bereits früher eine Lizenz hätte erhalten müssen. Dem widersprach das Gericht. Da der Kläger ohne Zweifel mehr als 1.000 Euro pro Monat einzahlen konnte, war das Angebot von Tipico nicht ohne Weiteres erlaubnisfähig, denn es verstieß damit gegen den Glücksspielstaatsvertrag von 2012.
Da Tipico zum Zeitpunkt der Einzahlungen über keine in Deutschland gültige Lizenz verfügte (die Lizenz der Malta Gaming Authority ist für Deutschland nicht ausreichend), war das Angebot illegal. Das Gericht verurteilte Tipico deshalb dazu, die Verluste, die dem Spieler aus der Teilnahme an den Online-Sportwetten entstanden sind, zu erstatten.