Landgericht Berlin II, Urteil vom 29.08.2024 - 64 O 37/23 - Pokerstars

Zwischen dem 18.08.2013 und dem 27.02.2023 nahm der Kläger auf der Website pokerstars.eu/de an Online-Glücksspielen teil. Er verlor in diesem Zeitraum rund 40.000 Euro. Da der Betreiber der Seite, die TSG Interactive Gaming Europe Ltd. im streitgegenständlichen Zeitraum nicht über eine in Deutschland gültige Lizenz für das Anbieten von Online-Glücksspielen verfügte, war ihr Angebot illegal. Die Einzahlungen sind ohne rechtliche Grundlage erfolgt. Das Gericht verurteilte den damaligen Betreiber des Pokerstars Angebots deshalb zur Erstattung der Verluste.

Pokerstars verfügt erst seit dem 22.03.2023 über eine deutsche Lizenz, um legal Online-Poker und virtuelle Automatenspiele (Slots) anbieten zu dürfen - der jetzige Pokerstars Betreiber, dem die Lizenz ausgestellt wurde, ist die Reel Germany Limited