Landgericht Berlin II, Urteil vom 29.11.2024 - 32 O 108/23 - Pokerstars
Das Landgericht Berlin II sprach einem Spieler rund 12.000 US-Dollar zu, die dieser bei Online-Glücksspielen auf der Website pokerstars.eu verloren hatte. Der Betreiber, die TSG Interactive Gaming Europe Ltd., besaß zum Zeitpunkt des Spielens (zwischen Mai 2013 und Februar 2021) keine Lizenz, um in Deutschland legal Online-Glücksspiele anbieten zu dürfen. Erst seit März 2023 verfügt der jetzige Betreiber von Pokerstars, die Reel Germany Limited, über eine Lizenz, um über die Website pokerstars.de Online-Poker und virtuelle Automatenspiele anbieten zu dürfen.
Ohne Lizenz war das Angebot von Pokerstars in Deutschland nicht erlaubt. Die Einzahlungen des Klägers sind somit ohne rechtliche Grundlage erfolgt, denn der Vertrag zwischen ihm und dem Betreiber der Website ist als nichtig einzustufen. Pokerstars muss ihm seine Verluste deshalb erstatten.