Landgericht Bochum, Urteil vom 11.03.2024 - I-3 O 145/23 - Pokerstars
Über 10.000 Euro muss die TSG Interactive Gaming Europe Limited einem Spieler erstatten, der diese Summe bei Online-Glücksspielen auf pokerstars.eu verloren hatte. Das Landgericht Bochum verurteilte den damaligen Betreiber der Seite zur Rückerstattung der Verluste, da er im streitgegenständlichen Zeitraum über keine in Deutschland gültige Lizenz verfügte, um Online-Glücksspiele anbieten zu können.
Eine solche Lizenz erhielt erst der jetzige Betreiber Reel Germany Limited zum 22.03.2023 (für Online-Poker und Slots).
Ohne Lizenz war das Angebot von Pokerstars illegal und die Einzahlungen erfolgten ohne rechtliche Grundlage. Die TSG Interactive Gaming Europe Limited muss dem Spieler seine Verluste deshalb erstatten.