Landgericht Bonn, Urteil vom 02.10.2024 - 1 O 66/23 - Pokerstars
Über 10.000 Euro muss die TSG Interactive Gaming Europe Limited einem Spieler erstatten, der diese Summe bei Online-Glücksspielen auf Pokerstars verloren hatte. Der Kläger hatte zwischen dem 11.01.2015 und dem 02.08.2020 über Pokerstars an Online-Poker, virtuellen Automatenspielen (Slots) und Online-Sportwetten teilgenommen.
Da die TSG Interactive Gaming Europe Limited nie über eine Lizenz verfügte, um in Deutschland legal Online-Glücksspiele anzubieten ist der Vertrag zwischen dem Betreiber und dem Kläger als nichtig einzustufen. Seine Einzahlungen sind somit ohne rechtliche Grundlage erfolgt und der Betreiber von Pokerstars muss die Verluste zurückzahlen.
Erst später, in 2023 bzw. 2024, erhielten neue Betreiber Lizenzen, um über Pokerstars Online-Poker, virtuelle Automatenspiele und Online-Sportwetten anzubieten.