Landgericht Dortmund, Urteil vom 13.06.2024 - 21 O 203/23 - Pokerstars
Zur Rückzahlung von über 10.000 Euro verurteilte das Landgericht Dortmund die TSG Interactive Gaming Europe Ltd. - der Kläger hatte diese Summe bei Online-Glücksspielen auf der Website pokerstars.eu verloren. Der Anbieter verfügte zu diesem Zeitpunkt nicht über die erforderliche Lizenz. Sein Angebot war in Deutschland somit illegal. Der Vertrag zwischen dem Anbieter und dem Spieler ist somit nichtig und die Verluste müssen erstattet werden.
Erst der jetzige Betreiber von Pokerstars, die Reel Germany Limited, erhielt am 22.03.2023 eine Lizenz für Online-Poker und virtuelle Automatenspiele, auch als Slots bekannt.