Landgericht Mönchengladbach, Urteil vom 29.07.2024 - 6 O 197/23 - Pokerstars

Zwischen dem 22.07.2013 und dem 06.05.2021 verlor der Kläger rund 11.000 Euro und 24.000 US-Dollar bei Online-Glücksspielen auf Pokerstars (davon entfällt ein kleiner Teil auf Online-Sportwetten). Das Landgericht Mönchengladbach verurteilte die Bertreiberin der Website zum damaligen Zeitpunkt - die TSG Interactive Gaming Europe Ltd. - zur Erstattung der Verluste. 

Hintergrund der Verurteilung ist die fehlende Lizenz. Denn das Angebot von Pokerstars war zum Zeitpunkt, als der Kläger es nutzte, in Deutschland illegal. Erst viel später, nämlich in 2023 bzw. 2024, erhielt die jetzige Betreiberin, die Reel Germany Ltd., eine Lizenz, um das Pokerstars Angebot auch in Deutschland legal anbieten zu können. 

Ohne deutsche Lizenz ist der Vertrag zwischen dem Spieler und dem Betreiber der Website als nichtig einzustufen. Die Einzahlungen sind ohne rechtliche Grundlage erfolgt. Pokerstars muss die Verluste deshalb zurückzahlen.