Landgericht Münster, Urteil vom 16.11.2023 - 012 O 14/23 - Pokerstars
Ein Spieler bekommt vom Landgericht Münster Verluste in Höhe von rund 23.000 US-Dollar zugesprochen. Diese hatte er durch die Teilnahme an Online-Glücksspielen auf der Plattform von Pokerstars verloren. Zwischen Februar 2019 und November 2022 hatte er dort an Online-Poker und Online-Casinospielen teilgenommen. Der damalige Pokerstars-Betreiber - die TSG Interactive Gaming Europe Ltd. - verfügte nicht über die notwendige Lizenz, um in Deutschland Online-Glücksspiel anbieten zu dürfen. Der Vertrag zwischen Spieler und Betreiber ist deshalb nichtig. Die TSG Interactive Gaming Europe ltd. muss dem Spieler seine Verluste erstatten. Das Angebot von Pokerstars (Online-Poker und virtuelle Automatenspiele, auch als Slots bekannt) ist erst seit dem 22.03.2023 erlaubt, nachdem der jetzige Betreiber, die Reel Germany Limited, eine entsprechende Lizenz erhielt.