Landgericht Stuttgart, Urteil vom 18.04.2024 - 6 O 153/23 - Pokerstars

Über 50.000 US-Dollar muss die TSG Interactive Gaming Europe Ltd. einem Spieler erstatten, der dieses Geld bei Online-Glücksspielen auf Pokerstars verloren hatte. Der Kläger hatte die Summe zwischen dem 24.01.2015 und dem 26.03.2023 beim Online-Poker verloren. Die TSG Interactive Gaming Europe Ltd. besaß jedoch keine Lizenz, um in Deutschland Online-Poker (oder andere Online-Glücksspiele) anbieten zu dürfen. Online-Poker auf Pokerstars ist erst seit dem 22.03.2023 legal - unter dem neuen Betreiber Reel Germany Limited

Ohne Lizenz war das Angebot illegal und der damalige Betreiber wurde vom Landgericht Stuttgart deshalb zur Erstattung der Verluste verurteilt