Landgericht Ingolstadt, Urteil vom 21.03.2024 - 82 O 836/23 - Pokerstars

HAHN Rechtsanwälte hat vor dem Landgericht Ingolstadt ein Urteil gegen Pokerstars erstritten. Mit Urteil vom 21.03.2024 (82 O 836/23) wurde die TSG Interactive Gaming Europe Limited (als ehemalige Betreiberin der Pokerstars Website) zur Rückzahlung von Glücksspielverlusten in Höhe von fast 9.000 Euro verurteilt. Der Kläger hatte zwischen dem 19.06.2013 und dem 07.04.2023 8.833,97 Euro verloren. Er hatte über die Website pokerstars.eu an Online-Glücksspielen teilgenommen. Der Betreiber verfügte im streitgegenständlichen Zeitraum jedoch nicht über eine Lizenz, um in Deutschland legal Online-Glücksspiel anbieten zu können. Das Pokerstars Angebot war deshalb illegal

Eine entsprechende Lizenz für Online-Poker und virtuelle Automatenspiele (Slots) erhielt erst der aktuelle Betreiber, die Reel Germany Limited, und zwar erst zum 22.03.2023.

Ohne Lizenz ist der Vertrag zwischen dem Spieler und dem Betreiber als nichtig einzustufen und die Einzahlungen abzüglich der Auszahlungen sind zu erstatten.

Das Landgericht Ingolstadt lehnte zudem ausdrücklich den Antrag der Beklagten auf Aussetzung des Verfahrens hinsichtlich der Rechtssache C-440/23 am Europäischen Gerichtshof ab.

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