Landgericht Zweibrücken, Urteil vom 26.02.2024 - 1 O 188/23 - Pokerstars

HAHN Rechtsanwälte hat vor dem Landgericht Zweibrücken ein Urteil gegen Pokerstars erstritten. Mit Urteil vom 26.02.2024 (1 O 188/23) wurde die TSG Interactive Gaming Europe Limited zur Erstattung von über 22.000 US-Dollar verurteilt. Denn über den gesamten zehnjährigen Zeitraum, als der Spieler das Geld verlor, besaß der Betreiber keine Lizenz, um in Deutschland legal Online-Poker (oder andere Arten des Online-Glücksspiels) anbieten zu dürfen. Das Angebot war illegal und die Einzahlungen sind ohne rechtliche Grundlage erfolgt. 

Erst am 22.03.2023 erhielt die Reel Germany Limited als jetzige Betreiberin der Pokerstars Website eine Lizenz für Online-Poker. 

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