Landgericht Zweibrücken, Urteil vom 26.02.2024 - 1 O 188/23 - Pokerstars

Über 22.000 US-Dollar verlor ein Spieler beim Online-Poker auf pokerstars.eu. Das Landgericht Zweibrücken urteilte nun, dass ihm die damalige Betreiberin der Seite, die TSG Interactive Gaming Europe Limited, dieses Geld erstatten muss. Denn über den gesamten zehnjährigen Zeitraum, als der Spieler das Geld verlor, besaß der Betreiber keine Lizenz, um in Deutschland legal Online-Poker (oder andere Arten des Online-Glücksspiels) anbieten zu dürfen. Das Angebot war illegal und die Einzahlungen sind ohne rechtliche Grundlage erfolgt. 

Erst am 22.03.2023 erhielt die Reel Germany Limited als jetzige Betreiberin der Pokerstars Website eine Lizenz für Online-Poker.