Wenn die Commerzbank den Kredit kündigt
Banken können unter bestimmten Voraussetzungen einen Immobilienkredit kündigen. Es lohnt sich jedoch, eine solche Kündigung auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen. Denn Verbraucher werden vom Gesetzgeber vor einer unberechtigten außerordentlichen Kündigung von Seiten der Bank geschützt.
Was tun, wenn die Commerzbank mit Kredit Kündigung droht?
Sobald Sie als Darlehensnehmer merken, dass Sie Schwierigkeiten haben, die Raten Ihres Immobilienkredits bei der Commerzbank zu bedienen, sollten Sie sich an Ihren Ansprechpartner bei der Bank wenden. Je früher Sie mit der Bank über die Situation sprechen, desto besser. Oftmals handelt es sich ja nur um einen vorübergehenden finanziellen Engpass und die Banken lassen in der Regel mit sich reden. Beispielsweise bieten viele Banken die Möglichkeit, die Tilgung für eine Weile auszusetzen oder den Tilgungssatz zu reduzieren.
Eine weitere Möglichkeit, eine bankseitige Kündigung zu verhindern ist der Widerruf des Immobiliendarlehens. Aktuell ist in den Medien vor allem der Autokreditwiderruf im Zuge des Abgasskandals präsent, doch auch in Immobilienkreditverträgen haben viele Banken Fehler gemacht oder Pflichtangaben nicht mit aufgenommen. In solchen Fällen ermöglicht der Gesetzgeber dem Verbraucher ein ewiges Widerrufsrecht. Dabei muss keine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt werden (wie sie bei einer eigenen vorzeitigen Kündigung anfällt) und der Darlehensnehmer hat die Möglichkeit einer Umschuldung. Ein neuer Kredit zu den aktuell sehr niedrigen Zinssätzen entspannt sicherlich bei vielen Verbrauchern die finanzielle Lage.
Wann kann die Commerzbank die Baufinanzierung kündigen?
Es müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, bevor Ihnen die Commerzbank den Kredit kündigen kann. Zunächst einmal müssen Sie mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Raten in Verzug sein. Dies reicht aber nicht aus. Zusätzlich muss die Verzugssumme bei Immobiliendarlehensverträgen mindestens 2,5% des Nennbetrags des Darlehens betragen. Bei Allgemein-Verbraucherdarlehensverträgen gelten andere Werte. Hier muss die Verzugssumme bei Verträgen mit einer Laufzeit von bis zu drei Jahren mindestens 10% des Nennbetrags des Darlehens betragen, bei Verträgen mit längerer Laufzeit mindestens 5%.
Die Commerzbank kann Ihnen aber auch dann nicht einfach kündigen, sondern muss Ihnen eine mindestens zweiwöchige Frist einräumen, um den ausstehenden Betrag zu begleichen. Außerdem muss Sie Ihnen einen Gesprächstermin anbieten, bei dem gemeinsam eine Lösung gefunden werden soll.
Was tun nach der Kündigung des Kredits durch die Bank?
Sollte die Kreditkündigung von Seiten der Commerzbank bereits ausgesprochen sein, ist es sinnvoll diese auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen. Die Darlegungspflicht liegt auf Seiten der Bank, das heißt, sie muss nachweisen, dass die oben genannten Voraussetzungen tatsächlich gegeben sind.
Es gibt verschiedene Gerichtsentscheidungen, nach denen bankseitige Kreditkündigungen für unwirksam erklärt wurden, aus verschiedenen Gründen. Zum Beispiel galt eine Kündigung als unwirksam, weil die Bank unzulässige Mahngebühren vom Darlehensnehmer verlangt hatte. In einem anderen Fall erklärte ein Gericht eine Kündigung für nicht wirksam, weil der Brief, in dem der Darlehensnehmer über die drohende Kündigung informiert worden war, nicht genau genug formuliert war. Es fehlte der klare Hinweis auf die Folgen der Kündigung, nämlich dass die komplette Restschuld unverzüglich beglichen werden müsste. Zudem war auch die Höhe der Restschuld nicht genannt.
Es kann sich also lohnen, eine Kreditkündigung von einem Rechtsanwalt auf Ihre Rechtmäßigkeit hin überprüfen zu lassen.
HAHN Rechtsanwälte bietet Ihnen diese Erstbewertung derzeit kostenfrei an.
Übrigens:
Bei einer Kündigung des Kredits durch die Commerzbank darf diese keine Vorfälligkeitsentschädigung von Ihnen verlangen!