Sparda-Bank will Baufinanzierung kündigen?
Wenn die Sparda-Bank Ihr Immobiliendarlehen außerordentlich kündigen will, müssen dafür zunächst mehrere Kriterien erfüllt sein. Und selbst dann kann es sich lohnen, die Kündigung zu überprüfen, denn nicht immer ist diese wirksam.
Kann die Sparda-Bank eine Baufinanzierung kündigen?
Damit die Sparda-Bank einen Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag kündigen kann, müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt sein. Der Darlehensnehmer muss mit seinen Zahlungen in Verzug sein und zwar mit mindestens zwei aufeinander folgenden Raten. Die Verzugssumme muss zudem mindestens 2,5% des Nennbetrags des Darlehens ausmachen. Wenn die Bank mit der Kündigung droht, muss Sie Ihnen ein Gespräch zur gemeinsamen Lösungsfindung anbieten. Oft findet man eine Einigung. So ist es bei den Immobilienkrediten der Sparda-Bank zum Beispiel möglich, den Tilgungssatz während der Sollzinsphase mehrfach zu verändern. So kann man ihn bei einem vorübergehenden finanziellen Engpass reduzieren und die Raten weiter bedienen. Wenn Sie doch in Verzug geraten sind, muss Ihnen die Sparda-Bank zwei Wochen Zeit geben, die offene Summe zu begleichen. Erst, wenn diese Kriterien alle erfüllt sind, darf Ihnen die Bank den Kredit kündigen.
Kündigung auf Rechtmäßigkeit prüfen lassen – kostenfrei
Hat die Sparda-Bank die Kündigung Ihrer Baufinanzierung bereits ausgesprochen, dann gilt es zu prüfen, ob diese rechtmäßig war. Denn auch, wenn die oben genannten Punkte grundsätzlich erfüllt sind, kann es dennoch sein, dass eine Kündigung unwirksam ist. Gerichte urteilten beispielsweise, dass eine bankseitige Kündigung unwirksam war, weil die Bank unzulässige Mahngebühren vom Darlehensnehmer gefordert hatte. In einem anderen Fall wurde die Kündigung für unwirksam erklärt, weil die Bank im Vorfeld nicht ausreichend über die Folgen informiert hatte. Darlehensnehmern muss mitgeteilt werden, dass sie im Falle einer bankseitigen Kündigung unverzüglich die gesamte Restschuld zu begleichen haben. Auch über die Höhe der Restschuld müssen sie informiert werden.
Bei einer unwirksamen Kündigung läuft der Vertrag ganz normal weiter. Zusätzlich können Ansprüche auf Schadensersatz bestehen.
Im Rahmen einer kostenfreien und unverbindlichen Erstberatung prüfen wir Ihre Kündigung auf ihre Rechtmäßigkeit.
Der Widerrufsjoker bei der Sparda-Bank
Wenn Sie von einer hohen Zinslast erdrückt werden, kann es helfen, zu einem Kredit mit niedrigeren Zinssätzen umzuschulden. Wenn Sie dafür Ihre Baufinanzierung vorzeitig kündigen, fällt allerdings eine Vorfälligkeitsentschädigung an, die den Vorteil der niedrigen Zinsen gleich wieder zu einem Nullsummenspiel machen kann. Doch viele Verbraucher haben die Möglichkeit, ihren Vertrag zu widerrufen – auch noch Jahre nach Abschluss. Dies ist mit Hilfe des Widerrufsjokers möglich. Die Widerrufsfrist, die normalerweise 14 Tage beträgt, beginnt nur zu laufen, wenn der Vertrag fehlerfrei ist. Etwa drei Viertel aller Verbraucher-Darlehensverträge aus der Zeit zwischen 2010 und 2016 sind dies jedoch nicht. Sie enthalten zum Beispiel fehlerhafte Widerrufsinformationen oder es fehlen Pflichtangaben. In solchen Fällen genießen Sie als Verbraucher ein ewiges Widerrufsrecht. Gerne prüfen wir, ob auch Sie Ihren Kredit widerrufen und damit einer möglichen Kreditkündigung durch die Sparda-Bank zuvorkommen können.